DIHK-Präsident fordert Grundgesetzänderung für Sonntagsöffnungen

Wirtschaft: DIHK fordert Sonntagsregel

Berlin () – DIHK-Präsident Peter Adrian wirbt für eine Grundgesetzänderung, um die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft zu klären.

„Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der `seelischen Erhebung` am Sonntag spricht. Nun – das erscheint mir nicht zeitgemäß. Deshalb ist es sinnvoll, das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären“, sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Darüber hinaus warb Adrian für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Man lebe heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen könne. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliege aber noch sehr starren Regeln. Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken. Das Ladenschlussgesetz sei aus seiner Sicht ein Relikt der Vergangenheit. Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht.

Kritik, der Sonntagsschutz könne dadurch ausgehöhlt werden, wies Adrian zurück. „Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden. Andere Länder zeigen, dass es funktioniert. Gerade weil soziales Zusammenleben sehr wichtig ist: Warum sollten Familien nicht auch einmal sonntags gemeinsam einkaufen gehen können, wenn sie das möchten?“

Die Diskussion über längere Sonntagsöffnungen hat nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses neue Fahrt aufgenommen. Die Bundesregierung will zunächst längere Sonntagsöffnungen für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ermöglichen. Handelsverbände fordern darüber hinaus eine umfassende Reform des Ladenschlussrechts. Hintergrund sind mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das den Sonntagsschutz auf Grundlage von Artikel 140 des Grundgesetzes gestärkt hat. Dieser übernimmt Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung, wonach Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der „seelischen Erhebung“ geschützt sind. Eine Änderung dieser verfassungsrechtlichen Grundlage wäre nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat möglich.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

DIHK-Präsident fordert Grundgesetzänderung für Sonntagsöffnungen

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Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Peter Adrian

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Deutsches Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Bundesverfassungsgericht, Funke-Mediengruppe, Koalitionsausschuss, Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Artikel 140 Grundgesetz, Artikel 139 Weimarer Reichsverfassung, Artikel 140 Absatz Grundgesetz, Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung, Ladenschlussgesetz.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

DIHK-Präsident Peter Adrian fordert eine Grundgesetzänderung, um die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft rechtssicher zu klären, und spricht sich zugleich für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten aus, damit Händler mit mehr Freiheit und Eigenverantwortung sonntags öffnen können.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 zur Auslegung auf Grundlage der Weimarer Reichsverfassung (seelische Erhebung am Sonntag)
  • Verfassungsrechtlicher Bezug zum Sonntagsschutz über Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 Weimarer Reichsverfassung
  • Keine verlässliche, rechtssichere Grundlage für verkaufsoffene Sonntage mit entsprechend hohen Klagerisiken
  • Diskussion durch neue Beschlüsse des Koalitionsausschusses zur möglichen Ausweitung längerer Sonntagsöffnungen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • DIHK-Präsident Peter Adrian wirbt dafür, die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft durch eine Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären
  • Adrian fordert eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten und kritisiert hohe Klagerisiken bei bisherigen Ausnahmen
  • Er sieht das Ladenschlussgesetz als Relikt der Vergangenheit und plädiert dafür, die Entscheidung den Händlern zu überlassen
  • Kritik am Aushebeln des Sonntagsschutzes weist Adrian zurück und betont mehr Freiheit und Eigenverantwortung
  • Er argumentiert, Familien könnten bei Wunsch auch sonntags gemeinsam einkaufen gehen
  • Die Debatte über längere Sonntagsöffnungen habe nach Beschlüssen des Koalitionsausschusses neue Fahrt aufgenommen
  • Die Bundesregierung plane zunächst längere Sonntagsöffnungen für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken zu ermöglichen
  • Handelsverbände forderten darüber hinaus eine umfassende Reform des Ladenschlussrechts
  • Im Artikel wird keine konkrete, detaillierte Reaktion von Öffentlichkeit oder Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Dauerhafte rechtssichere Klärung der Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage
  • Weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten
  • Abbau hoher Klagerisiken durch fehlenden verlässlichen Rechtsrahmen für verkaufsoffene Sonntage
  • Möglichkeit, den Sonntagsschutz zu entlasten zugunsten von mehr Freiheit und Eigenverantwortung für Menschen und Händler
  • Schaffung größerer Flexibilität für Familien und gemeinsames Einkaufen auch sonntags
  • Einführung eines weitergehenden Reformimpulses für das Ladenschlussrecht nach gerichtlichen Vorgaben zum Sonntagsschutz
  • Ermöglichung längerer Sonntagsöffnungen für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. DIHK-Präsident Peter Adrian wird mit einer Stellungnahme zitiert („… rechtssicher zu klären“, sowie Aussagen zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten und zum Sonntagsschutz).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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