Köln () – Die Bundespolizei hat am Bahnhof Köln Messe/Deutz eine 81-jährige Frau festgenommen. Gegen die Deutsche lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor, wie die Beamten am Montag mitteilte.
Die Beamten hatten die Frau am Samstag gegen 3:45 Uhr kontrolliert und ihre Personalien überprüft.
Bei der Fahndungsabfrage stellte sich heraus, dass die 81-Jährige wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 440 Euro verurteilt worden war. Da die wohnungslose Frau die Strafe nicht begleichen konnte, wurde die Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen fällig.
Die Einsatzkräfte nahmen die Frau fest und brachten sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Festnahme mit Handschellen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Es kommen keine vollständigen Personennamen im Artikel vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundespolizei, Deutsche, Staatsanwaltschaft Köln, Justizvollzugsanstalt
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Samstag gegen 3:45 Uhr statt; die Meldung erfolgte am Montag.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Köln Messe/Deutz (Bahnhof Köln Messe/Deutz), Köln, Justizvollzugsanstalt
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundespolizei hat am Bahnhof Köln Messe/Deutz eine 81-jährige wohnungslose Frau festgenommen, weil gegen sie ein Haftbefehl wegen nicht bezahlter Geldstrafe (440 Euro) samt Ersatzfreiheitsstrafe (22 Tage) vorlag.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Fahndungsabfrage: Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen Beleidigung und nicht bezahlter Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe fällig)
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Nein
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Vollstreckung eines bestehenden Haftbefehls durch die Bundespolizei
- Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen in der Justizvollzugsanstalt
- Unterbringung und weitere polizeiliche sowie justizielle Maßnahmen bis zum Abschluss des Verfahrens
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein. Es wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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