Bundesregierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsmissbrauch

Politik: Sozialleistungsmissbrauch in Deutschland

Berlin () – Die Bundesregierung geht von einer hohen Dunkelziffer bei nicht erfassten Fällen von Sozialleistungsmissbrauch aus. Das teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) der „Welt am Sonntag“ mit.

Demnach leiteten die Jobcenter im Jahr 2025 rund 133.640 Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs neu ein. In etwa 110.000 Fällen habe sich der Verdacht bestätigt, oder es sei aufgrund eines begründeten Verdachts Strafanzeige erstattet worden. Zu den erfassten Fällen zählten auch Ordnungswidrigkeiten. Zu Jobcentern in rein kommunaler Trägerschaft lägen allerdings keine Daten vor, so die Sprecherin. Es handele sich lediglich um dokumentierte Fälle. Das tatsächliche Ausmaß dürfte daher nach Einschätzung der Bundesregierung deutlich höher liegen. Leistungsmissbrauch bleibe oft unentdeckt, weil verschiedene betroffene Behörden nicht oder nicht ausreichend miteinander vernetzt seien, hieß es aus dem BMAS.

Wie groß der finanzielle Schaden ist, lasse sich nicht beziffern. Weder dem Arbeitsministerium noch dem Innenministerium lägen „strukturierte Daten vor, die eine Bezifferung der Schadenssummen ermöglichen würden“, sagte die Sprecherin. Es lasse sich nicht vorhersagen, wie hoch das Einsparpotenzial durch die nun geplanten Maßnahmen der Bundesregierung sei.

Mit ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs plant die Bundesregierung unter anderem einen besseren Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Auch soll der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger strenger geregelt werden. Nach aktueller Rechtslage könnten Ausländer nach fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland auch dann Grundsicherungsgeld beziehen, wenn sie ein Aufenthaltsrecht nicht nachweisen können, sagte die Sprecherin. Geplant sei jetzt, dass Ausländer ein im Zeitraum des Leistungsbezuges bestehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet nachweisen müssen. Diese gesetzliche Maßnahme erschwere auch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bundesregierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsmissbrauch

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Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es werden in dem Text keine vollständigen Namen von Personen genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Jobcenter, „Welt am Sonntag“, Arbeitsministerium, Innenministerium, Behörden in Deutschland, EU-Bürger, Ausländer

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand im Jahr 2025 statt (angegeben: „Die Jobcenter im Jahr 2025 … Verfahren … neu einleiteten“).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundesregierung geht davon aus, dass es bei Sozialleistungsmissbrauch eine hohe Dunkelziffer gibt, da 2025 zwar rund 133.640 neue Verfahren bei Jobcentern erfasst wurden, das tatsächliche Ausmaß jedoch mangels guter Vernetzung der Behörden deutlich größer sein dürfte, weshalb ein Aktionsplan vor allem besseren Datenaustausch sowie strengere Regeln für EU-Bürger beim Bezug von Grundsicherung vorsieht.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Hohe Dunkelziffer bei nicht erfassten Fällen von Sozialleistungsmissbrauch
  • Nicht oder nicht ausreichend vernetzte Behörden, wodurch Leistungsmissbrauch oft unentdeckt bleibt
  • Fehlen strukturierter Daten zur Bezifferung der Schadenssummen
  • Dokumentiertes Ausmaß der 2025 neu eingeleiteten Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • In dem Artikel wird keine Reaktion von Politik Öffentlichkeit oder Medien auf die Bundesregierungsaussagen beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • höhere Zahl nicht erfasster Fälle
  • unzureichende Entdeckung von Leistungsmissbrauch wegen fehlender oder nicht ausreichender Vernetzung der Behörden
  • kein bezifferbarer finanzieller Schaden aufgrund fehlender strukturierter Daten
  • eingeschränkt vorhersagbares Einsparpotenzial der geplanten Maßnahmen
  • geplanter besserer Datenaustausch zwischen beteiligten Behörden
  • strengere Regelungen für den Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger
  • Erschwernis der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch zusätzlichen Nachweis des Aufenthaltsrechts

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Die Stellungnahme einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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