EU-Kommission sieht bei Meta süchtig machende Designs

EU-Kommission prüft Meta-Design in Brüssel

Brüssel () – Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass Meta mit dem süchtig machenden Design von Instagram und Facebook gegen das Gesetz über digitale Dienste verstößt.

Das teilte die Brüsseler Behörde am Freitag mit. Die Untersuchung konzentrierte sich auf Funktionen wie unendliches Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und die personalisierten Empfehlungssysteme der Plattformen. Die Kommission bemängelte, dass Meta die Risiken für das körperliche und geistige Wohlbefinden der Nutzer, insbesondere von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen, nicht ausreichend bewertet habe.

Meta habe bestimmte Designfunktionen, die den Drang der Nutzer zum Weiterkonsumieren von Inhalten verstärkten, nicht berücksichtigt. Dazu gehörten hochgradig personalisierte Empfehlungen, die das Gehirn der Nutzer in einen „Autopilot-Modus“ versetzen könnten, was zu ungesunden Gewohnheiten und zwanghaftem Gebrauch führe. Zudem habe Meta Informationen über die nächtliche Nutzung der Plattformen durch Minderjährige ignoriert, was zu übermäßiger oder zwanghafter Nutzung führen könnte.

Die Kommission kritisierte auch unzureichende Maßnahmen zur Risikominderung. Die Zeitmanagement-Tools von Instagram und Facebook seien leicht zu deaktivieren und führten nicht zu einer sinnvollen Kontrolle der Nutzung. Auch die elterlichen Kontrollen seien nur dann effektiv, wenn Eltern über technisches Fachwissen verfügten. Die Kommission forderte Meta auf, Designänderungen vorzunehmen, um die Risiken zu mindern. Meta hat nun die Möglichkeit, auf die vorläufigen Feststellungen zu reagieren.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Instagram-Logo auf einem Smartphone (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

EU-Kommission sieht bei Meta süchtig machende Designs

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Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Meta, Europäische Kommission

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Europäische Kommission, Meta, Instagram, Facebook

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum/Zeitraum:Freitag (im Text nicht näher datiert).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Brüssel

Worum geht es in einem Satz?

Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass Meta mit dem „süchtig machenden“ Design von Instagram und Facebook gegen das Gesetz über digitale Dienste verstößt, weil Risiken für das Wohlbefinden der Nutzer – insbesondere Minderjährige – nicht ausreichend bewertet bzw. durch wenig wirksame Schutzmaßnahmen gemindert werden und Meta nun zu den Feststellungen Stellung nehmen bzw. Designänderungen vornehmen soll.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Unendliches Scrollen
Autoplay
Push-Benachrichtigungen
Personalisierte Empfehlungssysteme
Unzureichende Bewertung der Risiken für körperliches und geistiges Wohlbefinden, insbesondere bei Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen
Nichtberücksichtigung designverstärkender Funktionen wie hochgradig personalisierte Empfehlungen
Ignorieren von Informationen zur nächtlichen Nutzung durch Minderjährige
Leicht deaktivierbare Zeitmanagement-Tools ohne sinnvolle Kontrolle der Nutzung
Nur eingeschränkt wirksame elterliche Kontrollen bei fehlendem technischem Fachwissen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Politik reagiert im Artikel nicht konkret beschrieben
  • Öffentlichkeit reagiert im Artikel nicht konkret beschrieben
  • Medien reagiert im Artikel nicht konkret beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Risiko ungesunder Gewohnheiten und zwanghaften Gebrauchs für Nutzer
  • Gefährdung des körperlichen und geistigen Wohlbefindens insbesondere von Minderjährigen
  • Übermäßige oder zwanghafte Nutzung durch Minderjährige durch fehlende Berücksichtigung nächtlicher Nutzung
  • Unzureichende Risikominderung durch leicht deaktivierbare Zeitmanagement-Tools
  • Ineffektive Kontrolle der Nutzung bei fehlender sinnvoller Steuerungsmöglichkeit
  • Elternliche Kontrollen nur eingeschränkt wirksam bei fehlendem technischem Fachwissen der Eltern
  • Erforderlichkeit von Designänderungen zur besseren Minderung der Risiken

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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