NRW startet Voraussetzungen für Pflegefachassistenzausbildung

H3-Überschrift: Gesellschaft: NRW setzt Pflegeassistenz auf

Düsseldorf () – Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Bundesländer die rechtlichen Voraussetzungen für die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung geschaffen. Das teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit.

Am Dienstag stimmte das Kabinett dem Entwurf des Landesumsetzungsgesetzes Pflegefachassistenz NRW zu. Die Ausbildung kann damit bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Januar 2027 in den Pflegeschulen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen starten.

Die neue Ausbildung dauert 18 Monate und löst die bisherige landesrechtlich geregelte generalistische Ausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten ab.

Erstmals gibt es damit einen bundesweit einheitlichen Rahmen, der den Absolventen die Arbeit in ganz Deutschland ermöglicht. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass der Beruf durch den Ausbau von Kompetenzen attraktiver werde und langfristig die pflegerische Versorgung gestärkt werde.

Das Gesetz definiert unter anderem klare Regelungen zur Qualifikation der Lehrkräfte, zur Kursgröße und zur Eignung der Einrichtungen für die praktische Ausbildung.

Pflegefachassistenzpersonen unterstützen examinierte Pflegefachkräfte bei der täglichen Patientenversorgung und führen eigenständig grundpflegerische Tätigkeiten sowie delegierte medizinische Behandlungspflegen in stabilen Situationen aus. Wie bereits in der bisherigen landesrechtlichen Regelung besteht auch in der neuen Ausbildung die Möglichkeit der Anerkennung von Berufserfahrung.

Menschen, die bereits viele Jahre in der Pflege gearbeitet haben, können die Ausbildung entsprechend verkürzen. Alle Auszubildenden, die bereits mit der bisherigen Ausbildung begonnen haben, können diese unverändert zu Ende führen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

NRW startet Voraussetzungen für Pflegefachassistenzausbildung

News - Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Karl-Josef Laumann

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Gesundheitsministerium, Kabinett, Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann

Wann ist das Ereignis passiert?

  • Datum/Zeitraum:Mittwoch (Mitteilung durch das Gesundheitsministerium) / Dienstag (Kabinettsbeschluss)
  • Frühester Ausbildungsstart:Januar 2027

(Das genaue Kalenderdatum für „Dienstag“ und „Mittwoch“ im Text ist nicht genannt.)

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Worum geht es in einem Satz?

Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Bundesländer die rechtlichen Voraussetzungen für die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung beschlossen, sodass sie frühestens im Januar 2027 starten kann und eine 18-monatige Ausbildung mit bundeseinheitlichem Rahmen statt der bisherigen 12 Monate vorsieht.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Kabinettsbeschluss zum Entwurf des Landesumsetzungsgesetzes Pflegefachassistenz NRW am Dienstag
  • Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung durch Nordrhein-Westfalen
  • Absicht, den bundesweit einheitlichen Rahmen für die Pflegefachassistenzausbildung zu ermöglichen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Das Gesundheitsministerium teilte die Maßnahme mit
  • Das Kabinett stimmte dem Entwurf des Landesumsetzungsgesetzes zu
  • Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte die Attraktivitätssteigerung des Berufs und die Stärkung der pflegerischen Versorgung
  • Reaktionen von Öffentlichkeit oder Medien werden nicht beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ausbildungsbeginn bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Januar 2027
  • Ablösung einer bisherigen landesrechtlich geregelten Ausbildung mit 12 Monaten durch eine neue Ausbildung mit 18 Monaten
  • Bundesweit einheitlicher Rahmen mit Einsatzmöglichkeiten in ganz Deutschland
  • Stärkung der pflegerischen Versorgung durch den Ausbau von Kompetenzen
  • Klare Regelungen zur Qualifikation der Lehrkräfte, zur Kursgröße sowie zur Eignung der Einrichtungen für die praktische Ausbildung
  • Unterstützung examinierter Pflegefachkräfte in der täglichen Patientenversorgung
  • Eigenständige Durchführung grundpflegerischer Tätigkeiten in stabilen Situationen
  • Möglichkeit zur Ausführung delegierter medizinischer Behandlungspflegen in stabilen Situationen
  • Anerkennung von Berufserfahrung mit Möglichkeit zur Verkürzung der Ausbildung
  • Möglichkeit, laufende Ausbildungen unverändert zu Ende zu führen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass der Beruf durch den Ausbau von Kompetenzen attraktiver werde und langfristig die pflegerische Versorgung gestärkt werde.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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