Gesellschaft: Festnahme in München
München () – Die Bundespolizei hat einen international gesuchten Mann am Münchner Ostbahnhof festgenommen. Der 36-jährige Bulgare wurde gegen 08:45 Uhr von einer Streife erkannt und kontrolliert, teilte die Polizei am Dienstag mit, einen Tag nach der Festnahme.
Gegen den Mann lag ein internationaler Haftbefehl der bulgarischen Behörden zum Zweck der Auslieferung vor.
Ihm wird vorgeworfen, in Bulgarien eine Brandstiftung begangen zu haben, bei der ein Sachschaden von umgerechnet rund 25.000 Euro entstanden sein soll. Die Festnahme erfolgte, nachdem bereits am vergangenen Dienstag ein Bürger mehrere bulgarische Identitätsdokumente bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof abgegeben hatte, die bei der Überprüfung zu dem Fahndungstreffer geführt hatten.
Der 36-Jährige wurde zur Bundespolizei am Ostbahnhof gebracht und soll im Laufe des Tages dem Haftrichter zur Entscheidung über die Auslieferungshaft vorgeführt werden.
Auch sein 49-jähriger Begleiter, ebenfalls bulgarischer Staatsangehöriger, war polizeilich notiert: Die österreichischen Behörden hatten eine Aufenthaltsermittlung veranlasst. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen blieb der 49-Jährige auf freiem Fuß.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Festnahme mit Handschellen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
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Worum geht es in einem Satz?
Die Bundespolizei hat am Münchner Ostbahnhof einen 36-jährigen Bulgaren festgenommen, der wegen Brandstiftung mit einem internationalen Haftbefehl zur Auslieferung gesucht wurde.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Internationaler Haftbefehl der bulgarischen Behörden
- Vorwurf der Brandstiftung in Bulgarien
- Sachschaden von rund 25.000 Euro
- Abgabe bulgarischer Identitätsdokumente durch einen Bürger
- Überprüfung der Dokumente führte zu Fahndungstreffer
- Festnahme im Bereich des Münchner Ostbahnhofs
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Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Internationaler Haftbefehl
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- Vorführung vor Haftrichter
- Aufenthaltsermittlung gegen Begleiter
- Begleiter bleibt auf freiem Fuß
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