Medienpolitik in Brandenburg und Berlin
Potsdam () – Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag den Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des RBB-Staatsvertrages beschlossen. Parallel dazu hat auch der Berliner Senat den Entwurf verabschiedet, wie der Sprecher der Staatskanzlei, Michael Schlick, mitteilte.
Mit der Novelle sollen die gemeinsame Rundfunk- und Medienpolitik beider Länder zeitgemäß weiterentwickelt werden, hieß es.
Der Änderungsstaatsvertrag greift die medienstaatsvertraglichen Entwicklungen seit der Neufassung des RBB-Staatsvertrages im Jahr 2023 auf und setzt medienpolitische Ziele der Landesregierungen um. Konkret wird der Auftrag des RBB präzisiert: Künftig soll der Sender eine angemessene Berichterstattung über die Plenar- und Ausschusssitzungen der Landesparlamente in Berlin und Brandenburg sicherstellen.
Zudem soll die Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen verstärkt werden, um dem Bildungsauftrag gerecht zu werden.
Der Staatsvertrag trägt auch dem vom RBB eingeleiteten Konsolidierungskurs Rechnung. Vorgesehen sind weiterentwickelte Regelungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, vor allem bei den Vergütungsstrukturen.
Im Hörfunk wird die Zahl der gesetzlich beauftragten Angebote auf sechs reduziert, während weitergehende Kooperationen mit anderen Landesrundfunkanstalten ermöglicht werden. Auch die Zusammenarbeit mit privaten Rundfunkveranstaltern soll intensiviert werden, um die regionale Vielfalt zu fördern.
Nach Unterzeichnung durch die Regierungschefs soll das Ratifikationsverfahren in den Landesparlamenten eingeleitet werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Michael Schlick
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), Brandenburger Kabinett, Berliner Senat, Staatskanzlei, Michael Schlick.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Potsdam, Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Das Brandenburger Kabinett und der Berliner Senat haben einen Entwurf zur Novelle des RBB-Staatsvertrages beschlossen, um die Rundfunk- und Medienpolitik beider Länder zu modernisieren, die Berichterstattung über Landesparlamente zu verbessern und die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen sowie anderen Rundfunkanstalten zu intensivieren, während gleichzeitig Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gefördert werden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Notwendigkeit zur zeitgemäßen Weiterentwicklung der Rundfunk- und Medienpolitik
- Entwicklungen im medienstaatsvertraglichen Rahmen seit 2023
- Präzisierung des RBB-Auftrags hinsichtlich Berichterstattung
- Stärkung der Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Berücksichtigung des Konsolidierungskurses des RBB
- Anpassungen bei Wirtschaftlichkeit und Vergütungsstrukturen
- Reduzierung der gesetzlich beauftragten Angebote im Hörfunk
- Förderung regionaler Vielfalt durch intensivere Kooperationen mit anderen Sendern und privaten Veranstaltungen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Brandenburger Kabinett hat Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des RBB-Staatsvertrages beschlossen
- Berliner Senat hat parallel den Entwurf verabschiedet
- Ziel: gemeinsame Rundfunk- und Medienpolitik beider Länder weiterentwickeln
- Präzisierung des Auftrags des RBB zur angemessenen Berichterstattung über Landesparlamente
- Verstärkung der Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Berücksichtigung des Konsolidierungskurses des RBB
- Weiterentwickelte Regelungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, insbesondere bei Vergütungsstrukturen
- Reduzierung der gesetzlich beauftragten Hörfunk-Angebote auf sechs
- Intensivierung der Kooperationen mit anderen Landesrundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern
- Nach Unterzeichnung durch Regierungschefs wird Ratifikationsverfahren in Landesparlamenten eingeleitet
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Weiterentwicklung der gemeinsamen Rundfunk- und Medienpolitik
- Präzisierung des RBB-Auftrags
- Sicherstellung angemessener Berichterstattung über Sitzungen der Landesparlamente
- Verstärkung der Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Rechnung tragen dem Konsolidierungskurs des RBB
- Weiterentwickelte Regelungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Reduzierung der gesetzlich beauftragten Angebote im Hörfunk
- Erleichterung von Kooperationen mit anderen Landesrundfunkanstalten
- Intensivierung der Zusammenarbeit mit privaten Rundfunkveranstaltern
- Einleitung des Ratifikationsverfahrens in den Landesparlamenten
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Der Sprecher der Staatskanzlei, Michael Schlick, informiert über die Verabschiedung des Entwurfs durch das Brandenburger Kabinett und den Berliner Senat.
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