Verkehrssicherheit und Vorschriften in Ulm
Ulm () – Die Polizei hat am Donnerstag in Ulm einen 36-jährigen Mann auf einem E-Scooter gestoppt. Wie das Polizeipräsidium Ulm mitteilte, war der Fahrer gegen 9.15 Uhr in der Daimlerstraße unterwegs, als die Beamten ihn kontrollierten.
Dabei stellten sie fest, dass an dem Elektrokleinstfahrzeug kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war.
Der Mann durfte seine Fahrt nicht fortsetzen und muss nun mit einer Strafanzeige rechnen. Die Polizei wies darauf hin, dass die Gültigkeit eines Versicherungskennzeichens leicht an der Farbe zu erkennen sei.
Für das Versicherungsjahr 2026/2027 ist die Farbe schwarz. Besitzer solcher Fahrzeuge sollten sich rechtzeitig um die Erneuerung der Versicherung kümmern und das aktuelle Schild besorgen.
Für Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, die bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h fahren, ist keine Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle nötig.
Eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung sind jedoch erforderlich. Als Nachweis dient das Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr rechtzeitig beantragt und spätestens bis zum 1. März gewechselt werden muss.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizei, Polizeipräsidium Ulm, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Donnerstag, dem 9.15 Uhr, statt. Ein genaues Datum wurde nicht erwähnt, daher ist die Antwort: Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Ulm, Daimlerstraße
Worum geht es in einem Satz?
In Ulm wurde ein 36-jähriger Mann auf einem E-Scooter gestoppt, da er kein gültiges Versicherungskennzeichen hatte, und muss nun mit einer Strafanzeige rechnen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Kontrolle durch Polizei in Ulm
- E-Scooter ohne gültiges Versicherungskennzeichen
- Fahrer wurde gestoppt und überprüft
- Kennzeichenfarbe für Versicherungsjahr 2026/2027 ist schwarz
- Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung und Betriebserlaubnis
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Polizei hat 36-jährigen Mann auf E-Scooter gestoppt
- Fahrer hatte kein gültiges Versicherungskennzeichen
- Mann durfte Fahrt nicht fortsetzen, muss mit Strafanzeige rechnen
- Polizei weist auf die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens hin
- Farbe des Kennzeichens für 2026/2027 ist schwarz
- Fahrer soll sich um Erneuerung der Versicherung kümmern
- Keine Zulassung über Kfz-Zulassungsstelle nötig für Fahrzeuge bis 45 km/h
- Betriebserlaubnis und Haftpflichtversicherung erforderlich
- Nachweis durch Versicherungskennzeichen, das jährlich erneuert werden muss
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Fahrt nicht fortsetzen dürfen
- Strafanzeige zu erwarten
- Hinweis auf Gültigkeit des Versicherungskennzeichens
- Notwendigkeit der rechtzeitigen Erneuerung der Versicherung
- Pflicht zur Beantragung des Versicherungskennzeichens jährlich bis 1. März
- Betriebserlaubnis und Haftpflichtversicherung erforderlich
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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