Verkehrsgeschehen in Ovelgönne
Ovelgönne () – Bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 211 bei Ovelgönne ist am Montagabend eine Frau leicht verletzt worden. Das hat die Polizei Delmenhorst mitgeteilt.
Eine 52-jährige Audi-Fahrerin wollte gegen 19:21 Uhr von ihrer Grundstückseinfahrt auf die B 211 in Richtung Oldenburg auffahren.
Dabei übersah sie aus noch ungeklärter Ursache eine 23-jährige VW-Fahrerin, die auf der Bundesstraße unterwegs war. Die beiden Fahrzeuge stießen zusammen.
Die 52-jährige Unfallverursacherin erlitt leichte Verletzungen.
Die 23-jährige Oldenburgerin blieb unverletzt. Der Sachschaden an den beiden Autos wird auf rund 7.000 Euro geschätzt.
Beide Fahrzeuge blieben fahrbereit.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Motorrad-Polizist (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind:
nicht genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizei Delmenhorst, Audi, VW.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist Montagabend, jedoch wird kein genaues Datum angegeben. Es ist also 'Nicht erwähnt'.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Ovelgönne, Bundesstraße 211, Oldenburg
Worum geht es in einem Satz?
Bei einem Verkehrsunfall auf der B211 in Ovelgönne wurde eine 52-jährige Audi-Fahrerin leicht verletzt, als sie beim Auffahren auf die Bundesstraße eine 23-jährige VW-Fahrerin übersah; der Sachschaden beläuft sich auf etwa 7.000 Euro.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- 52-jährige Audi-Fahrerin wollte von Grundstückseinfahrt auf B 211 auffahren
- Übersah eine 23-jährige VW-Fahrerin auf der Bundesstraße
- Ungeklärte Ursache für das Missverständnis beim Auffahren
- Kollision der beiden Fahrzeuge
- Unfallzeit war gegen 19:21 Uhr
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Eine Frau leicht verletzt
- Sachschaden von rund 7.000 Euro
- Beide Fahrzeuge blieben fahrbereit
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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