Bundesanwaltschaft lässt zwei mutmaßliche Spione festnehmen

Bundesanwaltschaft lässt zwei mutmaßliche Spione festnehmen

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Geheimdienstverdacht in Deutschland und Spanien

Karlsruhe () – Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag eine rumänische Staatsangehörige und einen ukrainischen Staatsangehörigen festnehmen lassen. Die Beschuldigten seien „dringend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein“, teilte der Generalbundesanwalt mit.

Die Rumänin wurde in Rheine (Nordrhein-Westfalen) durch Spezialkräfte der nordrhein-westfälischen Polizei und Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts festgenommen. Die Festnahme des Ukrainers wurde in Elda/Alicante (Spanien) durch spanische Beamte durchgeführt. Zugleich wurden die Wohnräume der Beschuldigten durchsucht.

Der Ukrainer soll ab Dezember 2025 im Auftrag eines russischen Geheimdienstes eine Person in Deutschland ausgespäht haben, die von hier Drohnen und dazugehörige Bauteile in die Ukraine liefert, heißt es im Europäischen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs gegen den Beschuldigten. Er soll demnach im Internet Informationen gesammelt und Filmaufnahmen vom Arbeitsplatz des Betroffenen angefertigt haben.

Als der Ukrainer nach Spanien zog, soll die Rumänin spätestens ab März 2026 seinen Auftrag übernommen haben, heißt es im Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs gegen sie. Demnach habe die Verdächtige sich zur Meldeanschrift der Zielperson begeben und die Örtlichkeit mit dem Mobiltelefon gefilmt. Die Ausspähaktionen habe mutmaßlich der Vorbereitung weiterer geheimdienstlicher Operationen gegen die Zielperson gedient, hieß es weiter.

Die Rumänin soll am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden soll. Die Vorführung des Rumänen soll nach seiner Überstellung aus Spanien erfolgen.

Das Verfahren wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt. Mit den polizeilichen Ermittlungen ist das Bayerische Landeskriminalamt beauftragt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Generalbundesanwalt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine spezifischen vollständigen Namen von Personen. Es wird lediglich auf eine rumänische Staatsangehörige und einen ukrainischen Staatsangehörigen verwiesen, ohne deren Namen zu nennen. Daher kann ich keine Namen bereitstellen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesanwaltschaft, Generalbundesanwalt, nordrhein-westfälische Polizei, Bayerisches Landeskriminalamt, russischer Geheimdienst, Bundesgerichtshof, Bundesamt für Verfassungsschutz.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Karlsruhe, Rheine, Elda, Alicante, Spanien.

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundesanwaltschaft hat in Deutschland eine rumänische und einen ukrainischen Staatsangehörigen festnehmen lassen, die dringend verdächtigt werden, für einen ausländischen Geheimdienst, vermutlich Russland, tätig gewesen zu sein und in Deutschland Militärziele ausgespäht zu haben.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Festnahme einer rumänischen und ukrainischen Staatsangehörigen
  • Verdacht auf Tätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst
  • Ausspionierung einer Person in Deutschland
  • Überwachung von Drohnenlieferungen in die Ukraine
  • Informationssammlung im Internet
  • Anfertigung von Filmaufnahmen des Arbeitsplatzes der Zielperson
  • Übergang der Ausspähaktionen von einem Beschuldigten auf den anderen
  • Durchführung von Festnahmen durch Spezialkräfte in Deutschland und Spanien
  • Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Verantwortung des Bayerischen Landeskriminalamts für Ermittlungsvollzug

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Festnahmen von Verdächtigen
  • Durchsuchungen der Wohnräume
  • Einleitung von Ermittlungsverfahren
  • Vorführung vor Ermittlungsrichter
  • Entscheidung über Untersuchungshaft
  • Zusammenarbeit mit Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Beauftragung des Bayerischen Landeskriminalamts mit Ermittlungen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Generalbundesanwalts zitiert, die besagt, dass die Beschuldigten "dringend verdächtig" sind, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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