Mindesthaftzeit für Ex-Pfleger Niels H. auf 28 Jahre festgesetzt

Mindesthaftzeit für Ex-Pfleger Niels H. auf 28 Jahre festgesetzt

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Gesellschaft: Mindeststrafe für Ex-Krankenpfleger in Oldenburg

Oldenburg () – Das Landgericht Oldenburg hat die Mindestverbüßungsdauer der lebenslangen Freiheitsstrafe für den verurteilten Ex-Krankenpfleger Niels H. auf 28 Jahre festgesetzt. Das teilte das Gericht am Montag mit.

Damit lehnte die 1. Große Strafvollstreckungskammer ab, die Strafe bereits nach 15 Jahren zur Bewährung auszusetzen.

Das Gericht begründete die lange Mindesthaftzeit mit der besonderen Schwere der Schuld. Es verwies auf die außerordentliche Anzahl der Taten, bei denen meist zwei Mordmerkmale – Heimtücke und niedrige Beweggründe – verwirklicht wurden.

Erschwerend komme hinzu, dass sich H. aus Geltungssucht leiten ließ und seine Machtposition gegenüber besonders schutzbedürftigen Patienten verantwortungslos ausnutzte.

Die Festsetzung bedeutet nicht, dass H. nach 28 Jahren automatisch entlassen wird. Vor einer möglichen Entlassung muss geprüft werden, ob seine Gefährlichkeit fortbesteht, was ein psychiatrisches Gutachten erfordern würde.

Der Beschluss vom 17. März ist noch nicht rechtskräftig; H. kann sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle einlegen. Der Verurteilte verbüßt seine Strafe seit Mai 2009.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind: Niels H.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Landgericht Oldenburg, 1. Große Strafvollstreckungskammer, Oberlandesgericht Celle

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum, an dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist der 17. März. Der Zeitraum, in dem Niels H. seine Strafe verbüßt, beginnt im Mai 2009.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Oldenburg, Celle

Worum geht es in einem Satz?

Das Landgericht Oldenburg hat für den verurteilten Ex-Krankenpfleger Niels H. eine Mindestverbüßungsdauer von 28 Jahren für die lebenslange Freiheitsstrafe festgelegt und eine frühzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren abgelehnt, aufgrund der Schwere seiner Taten und seiner verantwortungslosen Ausnutzung seiner Machtposition.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Verurteilung des Ex-Krankenpflegers Niels H. wegen mehrfacher Morde
  • Hohe Anzahl der Taten mit besonders schweren Mordmerkmalen
  • Ausnutzung der Machtposition gegenüber schutzbedürftigen Patienten
  • Vorliegen von Geltungssucht als Motiv
  • Gerichtliche Feststellung der besonderen Schwere der Schuld

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Mindestverbüßungsdauer auf 28 Jahre festgesetzt
  • Ablehnung einer vorzeitigen Bewährungsentlassung nach 15 Jahren
  • Berücksichtigung der besonderen Schwere der Schuld
  • Prüfung der Gefährlichkeit vor möglicher Entlassung
  • Erforderlichkeit eines psychiatrischen Gutachtens vor Entlassung
  • Möglichkeit der sofortigen Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle
  • Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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