Gesellschaft: Waffendrohung in Nordhausen
Nordhausen () – In Nordhausen hat ein offenbar betrunkener Mann mehrere Menschen mit einer Waffe bedroht. Die Polizei nahm den 55-Jährigen schließlich fest, wie Beamten am Montag mitteilten.
Der Vorfall ereignete sich am Sonntag gegen 21:00 Uhr in der Hauptstraße.
Nach Zeugenangaben verließ der Mann zunächst den Ort und brachte eine Waffe in seine Wohnung zurück, mit der er zuvor gedroht hatte. Anschließend kehrte er an die Tatstelle zurück, wo die eingetroffenen Polizeibeamten ihn in Gewahrsam nehmen konnten.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes stellten die Beamten eine Federdruckwaffe sowie Patronen sicher und beschlagnahmten sie.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Täter wieder auf freien Fuß gesetzt. Er muss sich nun wegen Bedrohung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurde zudem eine Blutprobe entnommen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Festnahme mit Handschellen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Nordhausen, Polizei, Staatsanwaltschaft Mühlhausen
Wann ist das Ereignis passiert?
Der Vorfall ereignete sich am Sonntag gegen 21:00 Uhr. Das genaue Datum ist jedoch nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Nordhausen, Hauptstraße, Wohnung des Mannes, Mühlhausen
Worum geht es in einem Satz?
Ein betrunkener 55-jähriger Mann in Nordhausen bedrohte mehrere Menschen mit einer Waffe, wurde von der Polizei festgenommen und muss sich nun wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Betrunkenheit des Mannes
- Bedrohung mehrerer Menschen mit einer Waffe
- Rückkehr zur Tatstelle nach Waffeneinlagerung
- Polizeiliche Intervention und Festnahme
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- Sicherstellung einer Federdruckwaffe und Patronen
- Anordnung zur Entnahme einer Blutprobe
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Festnahme des Täters
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