Kommunale Unternehmen begrüßen Kritis-Entscheidung im Bundesrat

Gesetzgebung zum Schutz kritischer Infrastrukturen in Berlin

() – Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz für den Schutz kritischer Infrastruktur (Kritis-Dachgesetz) begrüßt.

„Das jahrelange Warten hat ein Ende. Die Einigung ist ein wichtiger Schritt für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Die Unternehmen haben damit endlich Rechts- und Planungssicherheit für ihre Investitionen“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing der „Rheinischen Post“ (Samstag).

Trotz des Beschlusses sieht der Verband weiteren Handlungsbedarf. Die müsse „nun schnell die Nationale Risikoanalyse und -bewertung vorlegen“, sagte Liebing. Diese sei bereits seit Januar fällig und eine wichtige Grundlage für die Analysen der Unternehmen. Auch neue Meldepflichten, etwa für kritische Komponenten, müssten praxistauglich ausgestaltet werden. „Resilienz gibt es nicht zum Nulltarif“, so Liebing. „Der Bund ist gefordert, nun sämtliche Spielräume zur Unterstützung der notwendigen Investitionen auszuschöpfen.“

Liebing verwies zudem auf die Grenzen der Betreiber: „Hundertprozentige gibt es nicht“, sagte er. „Die Abwehr von Terrorangriffen bleibt Aufgabe von Bund und Ländern. Stadtwerke, und Müllabfuhren sind nicht die “, mahnte der VKU-Hauptgeschäftsführer.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sitzung des Bundesrates am 06.03.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Bundesrat, Bundesregierung, Stadtwerke, Wasserversorger, Müllabfuhren

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 06.03.2026 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zum Kritis-Dachgesetz als wichtigen Schritt zum Schutz kritischer Infrastrukturen, fordert jedoch zusätzliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Risikobewertung und realistischen Meldepflichten, während er auf die Limitationen der Betreiber hinweist.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz für den Schutz kritischer Infrastruktur
  • Jahrelanges Warten auf Einigung
  • Bedarf an Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen
  • Notwendigkeit einer Nationalen Risikoanalyse und -bewertung
  • Dringlichkeit neuer Meldepflichten für kritische Komponenten
  • Begrenzte Sicherheit durch Betreiber
  • Abwehr von Terrorangriffen als Aufgabe von Bund und Ländern

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • VKU begrüßt Zustimmung des Bundesrates zum Kritis-Dachgesetz
  • Einigung gilt als wichtiger Schritt für den Schutz kritischer Infrastrukturen
  • Unternehmen erhalten Rechts- und Planungssicherheit
  • VKU fordert schnelle Vorlage der Nationalen Risikoanalyse
  • Neue Meldepflichten müssen praxistauglich gestaltet werden
  • Resilienz erfordert finanzielle Unterstützung durch den Bund
  • Liebing betont: Hundertprozentige Sicherheit nicht möglich
  • Abwehr von Terrorangriffen bleibt Aufgabe von Bund und Ländern

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Zustimmung des Bundesrates zum Kritis-Dachgesetz
  • Erhöhung der Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen
  • Notwendigkeit zur schnellen Vorlage der Nationalen Risikoanalyse
  • Anpassung der neuen Meldepflichten für kritische Komponenten
  • Forderung nach Unterstützung für notwendige Investitionen
  • Hinweis auf die Grenzen der Betreiber bezüglich Sicherheit
  • Abwehr von Terrorangriffen bleibt Aufgabe von Bund und Ländern

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Der VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing äußert die Meinung, dass die Zustimmung des Bundesrates ein wichtiger Schritt für den Schutz kritischer Infrastrukturen ist und betont die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen seitens der Bundesregierung.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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