Betrunkener Trabi-Fahrer ohne Führerschein muss in Polizeizelle übernachten

Gesellschaft: Betrunkener Fahrer in Ehingen erwischt

Ehingen () – Ein 64-jähriger Mann ist am Freitagabend auf der Bundesstraße 311 bei Ehingen in einem Trabant in Schlangenlinien gefahren. Das teilte die mit.

Ein Zeuge hatte die Streife gegen 21:45 Uhr alarmiert, die den Wagen kurz vor der Abzweigung Richtung Nasgenstadt stellen konnte.

Der Fahrer war laut Polizei so stark betrunken, dass er Probleme beim Aussteigen hatte und unsicher stand. Er verweigerte einen Atemalkoholtest, weshalb ihm Blut abgenommen wurde.

Gegenüber den Polizeibeamten wurde der Mann zudem aggressiv, sodass er die Nacht in einer Zelle des Polizeireviers Ehingen verbringen musste.

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 64-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Ihm droht nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen. Daher kann ich keine Namen zurückgeben.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Polizei, dts Nachrichtenagentur, Polizeirevier Ehingen

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum oder Zeitraum: Freitagabend (nicht genauer spezifiziert)

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Ehingen, Bundesstraße 311, Nasgenstadt

Worum geht es in einem Satz?

Ein 64-jähriger Mann wurde in Ehingen wegen Trunkenheit am Steuer und Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis festgenommen, nachdem er in Schlangenlinien mit einem Trabant gefahren war.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Betrunkenheit des Fahrers
  • Unsicherer Stand des Fahrers
  • Verhalten gegenüber Polizeibeamten
  • Fehlende gültige Fahrerlaubnis
  • Zeugenalarmierung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Probleme beim Aussteigen
  • Unsicher stehen
  • Verweigerung des Atemalkoholtests
  • Blutabnahme
  • Aggressives Verhalten gegenüber Polizeibeamten
  • Nacht in Polizeizelle verbringen müssen
  • Keine gültige Fahrerlaubnis
  • Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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