Frankfurt stuft Moschee-Veranstaltungen nicht als Versammlungen ein

Gesellschaftliche Kontroversen in Frankfurt am Main

Frankfurt () – Die Versammlungsbehörde der Stadt hat entschieden, dass regelmäßige Veranstaltungen im Umfeld der Iman-Ali-Moschee nicht als Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes gelten. Das teilte das Ordnungsamt mit.

Damit fällt der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Versammlungsfreiheit für die seit 2024 donnerstags und freitags stattfindenden Zusammenkünfte an der Eschborner Landstraße weg.

Die Behörde begründet ihre Entscheidung damit, dass die Veranstaltungen überwiegend gottesdienstlichen Charakter hätten. Nach Auswertung polizeilicher Berichte entfielen durchschnittlich 92,25 Prozent der Zeit auf rituelle Handlungen wie Koranrezitationen, Predigten und Gebete.

Meinungsbildende Elemente zur Teilhabe an der öffentlichen Debatte träten deutlich in den Hintergrund. Auch die äußere Gestaltung mit Teppichen und Pavillons schaffe einen sakralen Innenraum, der nicht auf mit der Öffentlichkeit ausgelegt sei.

Ordnungsamtsleiter Holger Habich sagte, man lasse sich „nicht an der Nase herumführen“ und bereite der „offenkundig missbräuchlichen Berufung auf das Versammlungsgrundrecht ein Ende“.

Künftig wäre für eine Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums im Rahmen dieser Veranstaltungen eine Sondernutzungserlaubnis nötig, die die Stadt aber nicht in Aussicht stelle. gilt als feststellender Verwaltungsakt für das gesamte Jahr 2026.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gläubige Muslime beim Gebet in einer Moschee (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen folgende vollständige Namen vor: Holger Habich.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt, Iman-Ali-Moschee.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Frankfurt am Main, Eschborner Landstraße.

Worum geht es in einem Satz?

Die Versammlungsbehörde Frankfurt hat erklärt, dass die wöchentlichen Veranstaltungen an der Iman-Ali-Moschee aufgrund ihres gottesdienstlichen Charakters nicht unter den verfassungsrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit fallen, was eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Raums erforderlich macht.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Entscheidung der Versammlungsbehörde Frankfurt
  • Veranstaltungen an der Iman-Ali-Moschee
  • Regelmäßige Zusammenkünfte seit 2024
  • Tätigkeiten mit gottesdienstlichem Charakter
  • Höherer Anteil an rituellen Handlungen
  • Polizeiliche Auswertungen
  • Fehlende Meinungsbildung in der öffentlichen Debatte
  • Gestaltung des Raumes als sakral
  • Kommentar des Ordnungsamtsleiters
  • Notwendigkeit einer Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Raum

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Politik und die Behörden haben entschieden, dass Veranstaltungen an der Iman-Ali-Moschee nicht unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen.
Die Begründung stützt sich auf den gottesdienstlichen Charakter der Veranstaltungen.
Die Auswertung polizeilicher Berichte zeigt, dass der Großteil der Zeit rituellen Handlungen gewidmet ist.
Meinungsbildende Elemente sind stark reduziert.
Die äußere Gestaltung sensorisch und kommunikationsunfähig.
Ordnungsamtsleiter kündigt Maßnahmen gegen den Missbrauch des Versammlungsrechts an.
Zukünftige Veranstaltungen benötigen eine Sondernutzungserlaubnis.
Die Entscheidung gilt für das gesamte Jahr 2026.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Wegfall des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Versammlungsfreiheit
  • Veranstaltungen gelten nicht als Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes
  • Nötigkeit einer Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums
  • Keine Aussicht auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis
  • Entscheidung gilt als feststellender Verwaltungsakt für das gesamte Jahr 2026

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert: Ordnungsamtsleiter Holger Habich sagte, man lasse sich "nicht an der Nase herumführen" und bereite der "offenkundig missbräuchlichen Berufung auf das Versammlungsgrundrecht ein Ende".

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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