Rückkehr von Flüchtlingen aus Deutschland
Berlin () – Im vergangenen Jahr sind deutlich mehr Flüchtlinge mit finanzieller Hilfe aus Deutschland in ihr Heimatland zurückgekehrt.
2025 nutzten insgesamt 16.576 Geflüchtete die Möglichkeit, mit einer Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in ihr Herkunftsland oder in ein anderes Land auszureisen, wie eine Sprecherin der Behörde den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte. 2024 waren es noch 10.358 Asylsuchende, die mit Geld vom Bund freiwillig ausreisten. 2023 lag die Zahl mit insgesamt 10.762 Personen auf einem vergleichbaren Niveau.
Seit Januar 2025 bietet das Bundesamt wieder die geförderte freiwillige Ausreise auch nach Syrien an, zuvor war das Programm aufgrund des Bürgerkrieges ausgesetzt. Bis Ende Dezember reichten demnach insgesamt 5.976 Personen einen Antrag für die Ausreise nach Syrien beim Bamf ein, von denen 3.678 Menschen bereits ausgereist sind.
Mit dem sogenannten „REAG-GARP-Programm“ fördert der Bund die freiwillige Rückkehr von Geflüchteten in ihre Herkunftsländer oder in Drittstaaten. Das Bundesamt übernimmt etwa Flugkosten für die Ausreise und zahlt eine „Starthilfe“ von 1.000 Euro pro erwachsene Person sowie 500 für Kinder und Jugendliche. Gerade mit Blick auf Syrien als Zielland für die geförderte Ausreise stellt das Bundesamt ein „großes Interesse“ fest, wie die Behördensprecherin mitteilte. „Aufgrund des hohen Antragsaufkommens kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung der Anträge“, heißt es auf der Webseite des Förderprogramms.
4.432 Personen reisten 2025 im Rahmen von „REAG-GARP“ zudem in die Türkei aus, 1.334 Menschen traten die Ausreise nach Russland an. Von den insgesamt gut 16.000 Asylsuchenden, die 2025 freiwillig aus Deutschland ausgereist waren, hatten 2.787 Menschen eine „befristete Aufenthaltserlaubnis“. 6.394 Personen waren laut Bamf „ausreisepflichtig“. 7.302 Menschen verfügten über eine „Aufenthaltsgestattung“, das ist kein Schutztitel, sondern berechtigt nur den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Asylverfahren.
Die Zahl an Schutzsuchenden, die über Förderprogramme der Bundesländer oder auf eigene Faust in ihr Heimatland zurückgereist sind, erfasst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statistisch nicht.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von spezifischen Personen vor. Es werden lediglich Institutionen und Zahlen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Funke-Mediengruppe, REAG-GARP-Programm.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand im Jahr 2025 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Deutschland, Syrien, Türkei, Russland.
Worum geht es in einem Satz?
Im Jahr 2025 kehrten mit finanzieller Unterstützung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge 16.576 Flüchtlinge aus Deutschland in ihre Heimat oder andere Länder zurück, was einen Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren darstellt, insbesondere im Kontext der Wiederaufnahme des Rückkehrprogramms nach Syrien.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anstieg der finanziellen Unterstützung für Rückkehrer
- Wiederaufnahme des Förderprogramms für Syrien
- Aussetzung des Programms aufgrund des Bürgerkriegs in Syrien
- Hohe Antragszahlen im Rahmen des "REAG-GARP-Programms"
- Differenzierte Status der Geflüchteten (z. B. befristete Aufenthaltserlaubnis, ausreisepflichtig)
- Steigende Anzahl freiwillig ausreisender Geflüchteter
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Steigende Zahl von Flüchtlingen, die mit finanzieller Hilfe nach Hause zurückkehren
- 16.576 Rückreisen im Jahr 2025, 10.358 im Jahr 2024
- Geförderte Ausreise nach Syrien seit Januar 2025 wieder angeboten
- 5.976 Anträge auf Ausreise nach Syrien, 3.678 bereits ausgeführt
- "REAG-GARP-Programm" fördert freiwillige Rückkehr, übernimmt Flugkosten und bietet finanzielle Starthilfe
- Höheres Interesse an Ausreisen nach Syrien festgestellt
- Längere Wartezeiten bei der Bearbeitung der Anträge aufgrund hohen Antragsaufkommens
- 4.432 Rückreisen in die Türkei, 1.334 nach Russland
- 2.787 Rückkehrende hatten eine befristete Aufenthaltserlaubnis
- 6.394 Personen waren ausreisepflichtig
- 7.302 Personen hatten Aufenthaltsgestattung, aber keinen Schutztitel
- Statistik erfasst keine Rückreisen über Förderprogramme der Bundesländer oder eigenständig
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Zunahme der freiwilligen Rückkehr von Geflüchteten
- Höhere Antragszahlen für Ausreisen nach Syrien
- Längere Wartezeiten bei der Bearbeitung von Anträgen
- Rückkehrhilfen für erwachsene Personen und Kinder
- Abwanderung von Personen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis
- Abwanderung ausreisepflichtiger Personen
- Abwanderung von Personen mit Aufenthaltsgestattung
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Sprecherin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zitiert, die unter anderem auf das "große Interesse" an der geförderten Ausreise nach Syrien hinweist.
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