Verkehrssicherheit in Achstetten: Überladung von Lkw
Achstetten () – Die Polizei hat auf der B30 bei Achstetten einen deutlich überladenen Kleintransporter aus dem Verkehr gezogen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit.
Bei einer Kontrolle um 12:15 Uhr stellten Beamte des Verkehrsdienstes Laupheim fest, dass der eigentlich für 3,5 Tonnen zugelassene Renault-Lastwagen ein tatsächliches Gesamtgewicht von 4,7 Tonnen aufwies.
Die Überladung betrug damit rund 34 Prozent. Die Polizei untersagte dem 42-jährigen Fahrer aus der Ukraine die Weiterfahrt.
Erst nachdem er einen Teil seiner Ladung abgeladen hatte, um das zulässige Gesamtgewicht einzuhalten, durfte er die Fahrt fortsetzen. Da der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 260 Euro sofort entrichten.
Viele Fahrer unterschätzten die Gefahren einer Überladung, so die Polizei.
Diese führe zu einer verminderten Fahrstabilität, einem deutlich verlängerten Bremsweg und erhöhe die Gefahr, dass das Fahrzeug in Kurven ausbreche. Damit werde nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen von Personen sind:
- Keine vollständigen Namen von Personen sind im Artikel enthalten.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizei, Polizeipräsidium Ulm, Verkehrsdienst Laupheim
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Achstetten, B30, Deutschland
Worum geht es in einem Satz?
Die Polizei hat auf der B30 bei Achstetten einen überladenen Kleintransporter mit einem Gesamtgewicht von 4,7 Tonnen gestoppt, was einer Überladung von 34 Prozent entspricht, und dem 42-jährigen Fahrer die Weiterfahrt untersagt, bis er einen Teil seiner Ladung abgeladen hatte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Kontrolle durch Verkehrsdienst Laupheim
- Überladung des Kleintransports
- Zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen
- Tatsächliches Gesamtgewicht von 4,7 Tonnen
- Überladung von 34 Prozent
- Fahrer ohne festen Wohnsitz in Deutschland
- Sicherheitsleistung von 260 Euro erforderlich
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Untersagung der Weiterfahrt
- Notwendigkeit, einen Teil der Ladung abzuladen
- Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 260 Euro
- Verminderte Fahrstabilität des Fahrzeugs
- Verlängerter Bremsweg
- Erhöhte Gefahr des Ausbrechens in Kurven
- Gefährdung der eigenen Sicherheit und anderer Verkehrsteilnehmer
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Polizei zitiert. Die Polizei erwähnt, dass viele Fahrer die Gefahren einer Überladung unterschätzen, was zu einer verminderten Fahrstabilität und einer erhöhten Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer führt.
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