Verkehrsunfall bei Geislingen: Fahrer übermüdet und alkoholisiert
Geislingen () – Ein Lastwagenfahrer ist am Mittwochabend auf der B10 bei Geislingen von der Straße abgekommen. Der 61-Jährige war mit seinem IVECO-Lkw gegen 21 Uhr auf Höhe der Schimmelmühle nach rechts von der Fahrbahn geraten und in einer Böschung steckengeblieben.
Wie das Polizeipräsidium Ulm am Donnerstag mitteilte, war der Fahrer nicht mehr fahrtauglich.
Er zeigte Anzeichen von Übermüdung und hatte Alkohol getrunken. Die Polizei nahm ihm den Führerschein ab und ordnete eine Blutprobe an.
Der Laster wurde bei dem Unfall stark beschädigt und musste abgeschleppt werden.
Der Sachschaden wird auf rund 50.000 Euro geschätzt. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizei, dts Nachrichtenagentur, Polizeipräsidium Ulm
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am Mittwochabend statt, wobei das genaue Datum nicht erwähnt wird.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Geislingen
Worum geht es in einem Satz?
Ein 61-jähriger Lkw-Fahrer ist bei Geislingen von der B10 abgekommen, blieb in einer Böschung stecken und wurde wegen Übermüdung und Alkoholkonsum von der Polizei gestoppt, wobei er seinen Führerschein verlor und ein Sachschaden von etwa 50.000 Euro entstand, jedoch niemand verletzt wurde.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Lastwagenfahrer war alkoholisiert
- Fahrer zeigte Anzeichen von Übermüdung
- Unfallzeit gegen 21 Uhr
- Fahrbahnverlassen auf Höhe der Schimmelmühle
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Führerscheinabnahme
- Anordnung einer Blutprobe
- Starke Beschädigung des Lastwagens
- Abschleppdienst erforderlich
- Geschätzter Sachschaden von rund 50.000 Euro
- Keine Verletzten
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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