Wirtschaftliche Auswirkungen des Mindestlohns in Deutschland
Wiesbaden () – Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025 waren von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen.
Demnach lag knapp jedes achte Beschäftigungsverhältnis (rund 12 Prozent) im April 2025 rechnerisch unterhalb des Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Werden diese Jobs mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich für die betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 Prozent beziehungsweise 275 Millionen Euro.
Bei der Schätzung wurde angenommen, dass alle betroffenen Beschäftigten mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro erhalten hatten. Lohnsteigerungen nach April 2025 wurden nicht berücksichtigt. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur sind die Ergebnisse daher überschätzt und somit als Obergrenzen zu verstehen.
Bei einer ersten Schätzung auf Basis der Verdiensterhebung von April 2024 ergab sich noch die Zahl von 6,6 Millionen Jobs, die von der Erhöhung betroffen gewesen wären. Dass diese Zahl nun nach den Ergebnissen von April 2025 niedriger liegt, lässt sich unter anderem dadurch erklären, dass in der Zwischenzeit Lohnerhöhungen stattgefunden haben.
Da Frauen häufiger als Männer in gering bezahlten Jobs arbeiten, profitierten sie nach der Schätzung überdurchschnittlich häufig von der Mindestlohnerhöhung: In rund 14 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs erhöhte sich demnach der Stundenverdienst, bei Männern waren es nur rund 11 Prozent. Auch bei den Branchen gab es Unterschiede: Besonders stark betroffen waren das Gastgewerbe mit 47 Prozent sowie die Branchen „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ mit 37 Prozent und „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ mit 33 Prozent aller Jobs. Am wenigsten betroffen war die Branche „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ mit gut 1 Prozent. Regional zeigten sich ebenfalls Unterschiede: In Ostdeutschland lag der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 14 Prozent höher als in Westdeutschland mit rund 12 Prozent. Über alle Bundesländer hinweg wies Sachsen mit knapp 15 Prozent den höchsten Anteil an betroffenen Jobs auf, während in Bayern mit 10 Prozent der geringste Anteil verzeichnet wurde.
Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn erneut steigen – auf 14,60 Euro pro Stunde. Auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025 werden geschätzt maximal 7 Millionen Jobs von der vorgesehenen Erhöhung betroffen sein. Dies entspricht rund 18 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse. Werden diese Jobs ab 1. Januar 2027 mit 14,60 Euro entlohnt, ergibt sich eine weitere Steigerung der geschätzten Verdienstsumme um rund 4 Prozent oder rund 315 Millionen Euro im Vergleich zum Zeitpunkt der ersten Erhöhungsstufe ab 1. Januar 2026. Für die Berechnung wurde angenommen, dass alle betroffenen Beschäftigten mindestens den ab 1. Januar 2026 gültigen Mindestlohn von 13,90 Euro erhalten. Auch bei dieser Schätzung wurden Lohnsteigerungen nach April 2025 nicht berücksichtigt. Somit sind auch diese Ergebnisse überschätzt und als Obergrenzen zu verstehen, so die Statistiker.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mindestlohnkommission (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Mindestlohnkommission, Statistisches Bundesamt (Destatis)
Wann ist das Ereignis passiert?
- Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026: 1. Januar 2026
- Erhebung der Verdienste: April 2025
- Erste Schätzung der Verdiensterhebung von April 2024: April 2024
- Geplanter neuer Mindestlohn ab 1. Januar 2027: 1. Januar 2027
- Schätzung der betroffenen Jobs ab 1. Januar 2027: 1. Januar 2027
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Wiesbaden, Deutschland
Worum geht es in einem Satz?
Laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes werden von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen sein, was eine Verdienststeigerung für die betroffenen Arbeitnehmer um bis zu 275 Millionen Euro bedeuten könnte, wobei Frauen überproportional profitieren und Unterschiede zwischen den Branchen sowie den Regionen in Deutschland bestehen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
- Schätzung des Statistischen Bundesamtes
- Verdiensterhebung vom April 2025
- Hoher Anteil an Beschäftigungsverhältnissen unter Mindestlohn
- Vorangegangene Lohnerhöhungen
- Geschlechterverteilung in gering bezahlten Jobs
- Branchen- und regionale Unterschiede in der Betroffenheit
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Schätzung des Statistischen Bundesamtes zu betroffenen Jobs durch Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2026
- Ca. 4,8 Millionen Jobs betroffen, etwa 12% der Beschäftigungsverhältnisse unter Mindestlohn
- Geschätzte Verdienststeigerung um bis zu 6% bzw. 275 Millionen Euro
- Frauen profitieren überdurchschnittlich, 14% der Frauenjobs betroffen
- Regionaler Unterschied: 14% betroffene Jobs in Ostdeutschland vs. 12% in Westdeutschland
- Höchster Anteil an betroffenen Jobs in Sachsen (15%), geringster in Bayern (10%)
- Geplante Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027, bis zu 7 Millionen Jobs betroffen
- Weitere geschätzte Verdienststeigerung um 4% bzw. 315 Millionen Euro
- Ergebnisse als Obergrenzen zu betrachten, da Lohnerhöhungen nach April 2025 nicht berücksichtigt wurden
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen
- Geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 Prozent
- 275 Millionen Euro zusätzliche Verdienstsumme
- Frauen profitieren überdurchschnittlich
- Erhöhung des Stundenverdienstes in 14 Prozent der Frauenjobs
- 11 Prozent Erhöhung in Männerjobs
- Höherer Anteil betroffener Jobs im Gastgewerbe (47 Prozent)
- Höherer Anteil in Ostdeutschland (14 Prozent)
- Höchster Anteil in Sachsen (15 Prozent)
- Neuer Mindestlohn von 14,60 Euro pro Stunde ab 1. Januar 2027
- Geschätzte 7 Millionen Jobs betroffen von der erneuten Erhöhung
- Weitere Steigerung der Verdienstsumme um rund 4 Prozent
- 315 Millionen Euro zusätzliche Verdienstsumme ab 1. Januar 2027
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