Zollkontrolle in München: Unversteuerter Tabak sichergestellt
München () – Bei einer Steueraufsichtsmaßnahme in München hat der Zoll 64 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sichergestellt. Das Hauptzollamt Rosenheim teilte am Mittwoch mit, dass die Zöllner bei der Kontrolle eines Kiosks und angrenzender Kellerräume fündig geworden seien.
Ein auffälliger Tabakgeruch habe sie zu einem nahegelegenen Keller geführt, in dem sich der Tabak in zahlreichen Packungen, Dosen und Tüten befand.
Zudem entdeckten die Beamten zwei Kilogramm Wasserpfeifentabak mit gefälschten Steuerzeichen. Sie unterbrachen einen anwesenden Kellerbesitzer, der gerade mit einem weiteren Mann Gegenstände aus dem Raum trug.
Gegen den Mann wurde noch am Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Die ursprüngliche Kontrolle des Kiosks wurde zeitgleich von weiteren Einsatzkräften fortgesetzt. Zu den dort festgestellten Ungereimtheiten will das Hauptzollamt Rosenheim gesondert berichten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hauptzollamt Rosenheim, Zoll
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München, Rosenheim
Worum geht es in einem Satz?
Bei einer Steuerkontrolle in München beschlagnahmte der Zoll 64 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sowie zwei Kilogramm mit gefälschten Steuerzeichen und leitete ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen einen Kellerbesitzer ein.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Steueraufsichtsmaßnahme des Zolls
- Kontrolle eines Kiosks und angrenzender Kellerräume
- Auffälliger Tabakgeruch
- Entdeckung von unversteuertem Wasserpfeifentabak
- Überraschung des Kellerbesitzers bei der Aktion
- Feststellung von gefälschten Steuerzeichen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Sicherstellung von 64 Kilogramm unversteuertem Wasserpfeifentabak
- Entdeckung von 2 Kilogramm Wasserpfeifentabak mit gefälschten Steuerzeichen
- Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung
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