Ärztepräsident begrüßt Neuanlauf für Regelung der Sterbehilfe
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Gesundheitspolitik in Deutschland: Sterbehilfe-Diskussion
Berlin () – Ärztepräsident Klaus Reinhardt begrüßt die Kompromisssuche einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten für eine Neuregelung der Sterbehilfe, lehnt aber eine aktive Unterstützung der Bundesärztekammer etwa durch eine Veröffentlichung einer Liste von hilfswilligen Medizinern ab. „Eine gesetzliche Neuregelung zur Suizidbeihilfe ist erforderlich, um den derzeitigen ungeregelten Zustand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020 zu beenden“, sagte Reinhardt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Dieser sei für Menschen mit Suizidgedanken ebenso problematisch wie für Ärzte.
„Wenn Suizidhilfe mehr und mehr zu einem Geschäftsmodell wird, kommen wir auf eine ganz schiefe Bahn“, warnte der Mediziner. Nötig sei bei einer Neuregelung vor allem die Etablierung eines Schutzkonzepts. So müsse unter anderem sichergestellt sein, dass der Sterbewunsch freiverantwortlich getroffen werde und tatsächlich dauerhaften Charakter habe. „Außerdem müssen geeignete Maßnahmen der Suizidprävention entwickelt werden, um zu verhindern, dass sich Menschen beispielsweise wegen einer als verzweifelt empfundenen Situation das Leben nehmen“, sagte Reinhardt.
Auf die Frage, ob die Bundesärztekammer zum Ausbremsen umstrittener Sterbehilfevereine auf ihrer Homepage eine Liste der Ärzte veröffentlichen würde, die für eine Suizid-Assistenz zur Verfügung stehen, sagte Reinhardt: „Definitiv nein.“ Die Suizid-Begleitung sei Ärzten berufsrechtlich nicht untersagt, aber sie sei keine ärztliche Aufgabe. Wenn Ärzte in konkreten, schwierigen Situationen für sich nach sorgfältiger Abwägung anders entschieden, respektiere er das. Aber: „Wir als Bundesärztekammer werden nichts unterstützen, was den Eindruck erweckt, Suizidbeihilfe gehöre zur ärztlichen Tätigkeit.“
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Ärztepräsident Klaus Reinhardt unterstützt die Suche nach einer gesetzlichen Neuregelung zur Sterbehilfe, lehnt jedoch eine aktive Rolle der Bundesärztekammer ab, da er eine Kommerzialisierung der Suizidhilfe befürchtet und stattdessen ein Schutzkonzept sowie Maßnahmen zur Suizidprävention fordert.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020
Ungeregelter Zustand der Suizidbeihilfe
Zunehmende Problematik für Menschen mit Suizidgedanken und Ärzte
Gefahr der Kommerzialisierung der Suizidhilfe
Notwendigkeit eines Schutzkonzepts
Freiverantwortlicher und dauerhafter Sterbewunsch
Bedarf an Maßnahmen zur Suizidprävention
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Ärztepräsident Klaus Reinhardt begrüßt Neuregelung der Sterbehilfe durch Bundestagsabgeordnete
Lehnt Veröffentlichung einer Liste von Ärzten ab, die Suizid-Assistenz anbieten
Betont Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung zur Beendigung des ungeregelten Zustands
Warnung vor Suizidhilfe als Geschäftsmodell
Forderung nach einem Schutzkonzept für einen freiverantwortlichen Sterbewunsch
Notwendigkeit der Entwicklung von Suizidpräventionsmaßnahmen
Bundesärztekammer wird keine Unterstützung für den Eindruck von Suizidbeihilfe als ärztliche Tätigkeit bieten
Welche Konsequenzen werden genannt?
Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung zur Suizidbeihilfe
Beendigung des ungeregelten Zustands nach einem Gerichtsurteil
Warnung vor Suizidhilfe als Geschäftsmodell
Etablierung eines Schutzkonzepts erforderlich
Sicherstellung des freiverantwortlichen und dauerhaften Sterbewunsches
Entwicklung von Maßnahmen zur Suizidprävention
Ablehnung der Veröffentlichung einer Liste hilfswilliger Ärzte durch die Bundesärztekammer
Klärung, dass Suizid-Begleitung keine ärztliche Aufgabe ist
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Ärztepräsident Klaus Reinhardt zitiert. Er begrüßt die Kompromisssuche zur Neuregelung der Sterbehilfe, lehnt jedoch eine aktive Unterstützung der Bundesärztekammer ab.