Gesellschaft: Verbesserungen in der Ganztagsbetreuung Bayern
München () – Die bayerische Staatsregierung hat die Förderkonditionen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung verbessert. Das teilte Familienministerin Ulrike Scharf mit.
Die Änderungen, die bereits im Oktober vom Ministerrat beschlossen wurden, gelten ab dem 1. Januar 2026 und sollen die Kommunen beim quantitativen und qualitativen Ausbau der Plätze stärker unterstützen.
Zu den Neuerungen gehört, dass die Ausstattungsförderung von bis zu 1.500 Euro pro Platz nun auch für bestehende Plätze gewährt wird. Zudem wird der Erwerb von Grundstücken gefördert.
Kommunen können außerdem wählen, ob sie die reguläre Grundförderung plus eine Platzpauschale oder eine sogenannte ‚Booster-Förderung‘ von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ausschließlich aus Bundesmitteln in Anspruch nehmen wollen.
Das Landesförderprogramm Ganztagsausbau wurde um zwei Jahre verlängert. Förderanträge können damit bis zum 30. Juni 2028 gestellt werden, die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein.
Kultusministerin Anna Stolz betonte, die Verbesserungen böten den Kommunen Planungssicherheit und neue Handlungsspielräume für verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind:
Ulrike Scharf, Anna Stolz
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bayerische Staatsregierung, Ulrike Scharf, Ministerrat, Kommunen, Anna Stolz
Wann ist das Ereignis passiert?
Ereignisdatum oder Zeitraum:
- Änderungen beschlossen im Oktober 2023
- Gültig ab: 1. Januar 2026
- Förderanträge bis: 30. Juni 2028
- Maßnahmen bis: 31. Dezember 2029
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München
Worum geht es in einem Satz?
Die bayerische Staatsregierung hat die Förderkonditionen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung verbessert, um Kommunen bei der Schaffung zusätzlicher Plätze zu unterstützen, wodurch bestehende Plätze ebenfalls gefördert werden können und das Förderprogramm bis 2028 verlängert wurde.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Verbesserte Förderkonditionen für Ganztagsbetreuung
- Beschluss der Änderungen im Oktober durch den Ministerrat
- Inkrafttreten ab 1. Januar 2026
- Unterstützung für Kommunen beim Ausbau von Betreuungsplätzen
- Ausstattung von bestehenden Plätzen förderfähig
- Förderung des Grundstückserwerbs
- Möglichkeit der Wahl zwischen verschiedenen Fördermodellen
- Verlängerung des Landesförderprogramms um zwei Jahre
- Frist für Förderanträge bis 30. Juni 2028
- Abschluss der Maßnahmen bis 31. Dezember 2029
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bayerische Staatsregierung verbessert Förderkonditionen für Ganztagsbetreuung
- Änderungen gelten ab 1. Januar 2026
- Unterstützung für Kommunen beim Ausbau der Plätze
- Ausstattungsförderung auch für bestehende Plätze bis 1.500 Euro
- Förderung zum Erwerb von Grundstücken
- Kommunen können zwischen verschiedenen Fördermodellen wählen
- Landesförderprogramm um zwei Jahre bis 30. Juni 2028 verlängert
- Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein
- Kultusministerin betont Planungssicherheit und Handlungsspielräume für Kommunen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verbesserte Förderkonditionen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung
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- Ausstattungsförderung auch für bestehende Plätze
- Förderung des Erwerbs von Grundstücken
- Wahl zwischen regulärer Grundförderung und 'Booster-Förderung'
- Verlängerung des Landesförderprogramms um zwei Jahre
- Planungssicherheit für Kommunen
- Neue Handlungsspielräume für Bildungs- und Betreuungsangebote
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Kultusministerin Anna Stolz zitiert. Sie betont, dass die Verbesserungen den Kommunen Planungssicherheit und neue Handlungsspielräume für verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote bieten.
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