Hamburger Zoll stellt 6.000 Feuerwerkskörper aus Polen sicher

Sicherheit und Gefahr von Feuerwerkskörpern in Hamburg

() – Der Hamburger Zoll hat seit Ende Oktober rund 6.000 nicht zugelassene Feuerwerkskörper aus dem Postverkehr sichergestellt. Die Pyrotechnik mit einer Nettoexplosivmasse von etwa 15 Kilogramm war aus Polen an Privatpersonen verschickt worden, teilte das Hauptzollamt Hamburg mit.

Die sichergestellten Artikel entsprachen häufig nicht den deutschen Sicherheitsstandards und besaßen oft nicht die erforderliche CE-Kennzeichnung.

„Somit lag hier jeweils ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor“, sagte eine Sprecherin. Feuerwerk aus dem Ausland könne beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben.

Der Zoll warnt davor, nicht zugelassene Pyrotechnik zu erwerben.

Nur zugelassene Artikel schützten vor gefährlichen Unfällen, die im schlimmsten Fall zu schweren Verbrennungen oder dem Verlust von Gliedmaßen führen könnten. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Zoll (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Hauptzollamt Hamburg, Zollfahndungsamt Hamburg, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Ende Oktober

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Hamburg, Polen.

Worum geht es in einem Satz?

Der Hamburger Zoll hat seit Ende Oktober etwa 6.000 nicht zugelassene Feuerwerkskörper aus Polen sichergestellt, die gegen deutsche Sicherheitsstandards und das Sprengstoffgesetz verstoßen, und warnt vor den Gefahren, die von nicht zertifizierter Pyrotechnik ausgehen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Versand von Feuerwerkskörpern aus Polen an Privatpersonen
  • Unzureichende Sicherheitsstandards der Pyrotechnik
  • Fehlende CE-Kennzeichnung der Artikel
  • Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Sicherstellung von 6.000 nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern
  • Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
  • Warnung vor dem Erwerb nicht zugelassener Pyrotechnik
  • Gefahr von gefährlichen Unfällen
  • Risiko schwerer Verbrennungen
  • Möglichkeit des Verlusts von Gliedmaßen
  • Weitere Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Hamburg

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Sprecherin zitiert: Sie warnt, dass Feuerwerk aus dem Ausland beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben könne.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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