Weniger Ermittlungsverfahren wegen Polizeigewalt in NRW

Weniger Ermittlungsverfahren wegen Polizeigewalt in NRW

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Gesellschaft: Rückgang von Polizeigewalt-Ermittlungen in NRW

Düsseldorf () – In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen mutmaßlich unzulässiger Gewaltausübung in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Das berichtet die „Neue Ruhr/Neue Rhein-Zeitung“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf die Antwort des NRW-Justizministeriums auf eine Anfrage.

Demnach wurde wegen Gewalt durch Polizisten im Jahr 2024 in 656 neuen Fällen ermittelt. 2022 waren es noch 781 Fälle, danach zeichnete sich ein Rückgang ab: 709 Verfahren wurden 2023 neu registriert. Doch die Mehrheit dieser Verfahren werden eingestellt, weil es nicht genügend Beweise für eine Verurteilung gab. Nur sehr selten kommt es zu einer Anklage oder einem Strafbefehl.

Diese Fälle sind auch in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Nach fünfzehn Anklagen und Strafbefehlsanträgen im Jahr 2022 und sechzehn im Jahr 2023 sank die Zahl 2024 auf zwölf.

Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW sind die Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte kein Beleg für Fehlverhalten. „Viele Anzeigen enden ohne Schuldvorwurf, weil sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt“, sagte der Landesvorsitzende der GDP, Patrick Schlüter.

In NRW setze die Polizei bei Demonstrationen konsequent auf Deeskalation. Die Beamten würden von Anfang an geschult, Konflikte früh zu erkennen, offen zu kommunizieren und immer erst auf Gespräche und mehrmalige klare Ansprache zu setzen, bevor Zwang zur Option wird. „Das Deeskalationsmodell der Polizei NRW sorgt dafür, dass wir die Versammlungsfreiheit schützen und Gewalt so weit wie möglich verhindern, ohne bei konkreten Gefahren wegzuschauen“, so Schlüter.

Laut Schlüter darf die NRW-Polizei Gewalt nur anwenden, wenn eine gegenwärtige Gefahr abgewehrt werden muss oder eine rechtmäßige Maßnahme sonst nicht umsetzbar wäre. „Das Gesetz verpflichtet uns, immer das mildeste geeignete Mittel zu wählen. Kommunikation, Ansprachen und deeskalierende Maßnahmen stehen immer zuerst.“ Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder nicht erfolgversprechend sind, „dürfen Kollegen körperlichen Zwang einsetzen“. Jede Anwendung werde dokumentiert. „Das ist gesetzliche Pflicht und gelebte Praxis“, so Schlüter.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizisten (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Patrick Schlüter

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

dts Nachrichtenagentur, NRW-Justizministerium, Gewerkschaft der Polizei (GdP), Polizei NRW.

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum oder Zeitraum: 2022, 2023, 2024

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Worum geht es in einem Satz?

In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen mutmaßlicher Gewaltausübung in den letzten Jahren gesunken, wobei viele Verfahren eingestellt werden, da sich der Anfangsverdacht oft nicht bestätigt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Rückgang der Ermittlungsverfahren gegen Polizisten
  • Zunahme von Anzeigen bei vermeintlicher Gewaltausübung
  • Steigende Zahl unbegründeter Vorwürfe
  • Erhöhung von Schulungen zur Deeskalation
  • Einführung des Deeskalationsmodells der Polizei NRW
  • Gesetzliche Vorgaben zur Anwendung von Gewalt durch Polizeibeamte

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Rückgang der Ermittlungsverfahren gegen Polizisten in NRW
  • 656 neue Fälle 2024, 781 Fälle 2022, 709 Fälle 2023
  • Mehrheit der Verfahren wird eingestellt, oft keine Beweise für Verurteilung
  • Anklagen und Strafbefehle in den letzten Jahren gesunken (15 im Jahr 2022, 16 in 2023, 12 in 2024)
  • Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht Verfahren nicht als Beleg für Fehlverhalten
  • Polizei setzt bei Demonstrationen auf Deeskalation und frühe Kommunikation
  • Gewalt darf nur bei gegenwärtiger Gefahr angewendet werden
  • Dokumentation jeder Gewaltanwendung gesetzlich vorgeschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Rückgang der Ermittlungsverfahren gegen Polizisten
  • Mehrheit der Verfahren wird eingestellt
  • Selten Anklage oder Strafbefehl
  • Abnahme der Anklagen und Strafbefehlsanträge
  • Deeskalation bei Demonstrationen durch die Polizei
  • Ausbildung der Beamten zur frühzeitigen Konflikterkennung
  • Verpflichtung zur Wahl des mildesten geeigneten Mittels
  • Dokumentation jeder Anwendung von Gewalt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Patrick Schlüter, zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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