Alkoholfahrer nach Verfolgungsjagd in Dresden gestellt

Alkoholfahrer nach Verfolgungsjagd in Dresden gestellt

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Gesellschaft: Verkehrsdelikt in Dresden

Dresden () – haben in Dresden-Prohlis einen alkoholisierten Autofahrer nach einer kurzen Verfolgungsjagd gestellt. Der 25-Jährige war am Mittwochabend gegen 22:40 Uhr mit einem Audi A3 auf der Dohnaer Straße unterwegs, als er einer Verkehrskontrolle entfliehen wollte.

Der Fahrer bog auf die Gamigstraße ab und fuhr mit hoher über die Herzberger Straße, bevor er an der Ecke Trattendorfer Straße von der Fahrbahn abkam und in eine Hecke fuhr.

Bei der Feststellung leistete der Mann Widerstand. Der Sachschaden beträgt etwa 1.500 .

Der Staatsangehörige wies mehr als 1,4 Promille im Blut auf.

Die Polizei veranlasste eine Blutentnahme, zog den Führerschein ein und erstattete Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Polizei, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Mittwochabend, gegen 22:40 Uhr, statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Dresden-Prohlis, Dohnaer Straße, Gamigstraße, Herzberger Straße, Trattendorfer Straße.

Worum geht es in einem Satz?

In Dresden-Prohlis wurde ein alkoholisierten Autofahrer (25) nach einer Verfolgungsjagd gestoppt, nachdem er mit über 1,4 Promille Alkohol im Blut von einer Verkehrskontrolle geflohen war und dabei einen Schaden von etwa 1.500 Euro verursachte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Alkoholisiert am Steuer
  • Flucht vor Verkehrskontrolle
  • Hohe Geschwindigkeit
  • Widerstand gegen die Polizei

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Widerstand gegen die Polizei
  • Sachschaden von etwa 1.500 Euro
  • Einziehung des Führerscheins
  • Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Durchführung einer Blutentnahme

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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