Zollkontrolle in Rostock sichert Röstkaffee
Rostock () – Der Zoll hat rund zwei Tonnen Röstkaffee sichergestellt. Der Fahrer eines LKW wurde von einer Zollstreife am Rostocker Fährterminal kontrolliert, nachdem er die Frachtpapiere vorgelegt hatte, die fünf Paletten mit dem Röstkaffee auswiesen, teilte der Zoll am Montag mit.
Der Kaffee sollte von Italien nach Schweden transportiert werden.
Die Kontrolle am Donnerstag ergab, dass der Fahrer die Anzeigepflicht für die Durchfuhr von Kaffee aus anderen Mitgliedstaaten nicht erfüllt hatte. Eine Nachfrage beim zuständigen Hauptzollamt bestätigte, dass er die erforderlichen Nachweise nicht vorlegen konnte.
In solchen Fällen wird die Kaffeesteuer fällig, erklärte Sabine Mattil, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Stralsund.
Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, und es wurde ein Steuerbescheid in Höhe von mehr als 4.500 Euro erstellt. Der Röstkaffee wurde sichergestellt, und die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg mit Dienstsitz in Rostock.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | sichergestellter Röstkaffee (Archiv), Hauptzollamt Stralsund via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Sabine Mattil
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Zoll, Hauptzollamt Stralsund, Zollfahndungsamt Hamburg, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Rostock, Italien, Schweden, Stralsund, Hamburg
Worum geht es in einem Satz?
Der Zoll hat am Rostocker Fährterminal rund zwei Tonnen Röstkaffee sichergestellt, da der Fahrer die Anzeigepflicht für den Kaffee aus Italien nach Schweden nicht erfüllte, was zu einem Steuerstrafverfahren und einem Steuerbescheid von über 4.500 Euro führte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Kontrolle des LKW am Rostocker Fährterminal
- Vorlage der Frachtpapiere
- Angabe von fünf Paletten Röstkaffee
- Transport von Italien nach Schweden
- Nichterfüllung der Anzeigepflicht für Kaffee
- Fehlende erforderliche Nachweise beim Hauptzollamt
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen den Fahrer
- Erstellung eines Steuerbescheids in Höhe von mehr als 4.500 Euro
- Sicherstellung des Röstkaffees
- Weitere Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Hamburg
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von SabineMattil, der Pressesprecherin des Hauptzollamtes Stralsund, zitiert, die erklärt, dass in solchen Fällen die Kaffeesteuer fällig wird.
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