Bundespolizei fasst mehrere Personen mit offenen Haftbefehlen

Bundespolizei fasst mehrere Personen mit offenen Haftbefehlen

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Gesellschaft: Festnahmen an der Grenze Görlitz

Görlitz () – Die Bundespolizei hat an der Grenze zu Polen mehrere Personen mit offenen Haftbefehlen festgenommen. Wie die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf am Montag mitteilte, wurde am Samstagnachmittag zunächst eine 46-jährige Marokkanerin in der Autobahnkontrollstelle bei Görlitz festgenommen.

Gegen die Frau lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft vor, weil sie eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit nicht bezahlt hatte.

Ihr Sohn ermöglichte schließlich die Weiterreise, indem er bei der Bundespolizei in Hanau die fälligen 1.350 sowie Verfahrenskosten in Höhe von rund 500 Euro beglich.

In Bad Muskau wurde später ein 36-jähriger Bulgare festgenommen, gegen den die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erlassen hatte, weil er sich nicht zum Antritt der Erzwingungshaft gestellt hatte. Auch er konnte gegen Zahlung von 100 Euro seine fortsetzen.

Am Sonntagabend scheiterte zudem ein 32-jähriger Pole beim Grenzübergang Krauschwitz, gegen den das Amtsgericht Tiergarten Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr angeordnet hatte.

In der Nacht zum Montag wurde schließlich ein 59-jähriger Pole auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße kontrolliert, gegen den die Staatsanwaltschaft einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen hatte. Er beglich eine offene Geldstrafe von rund 1.190 Euro und konnte weiterreisen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Festnahme mit Handschellen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der im Artikel vorkommenden Personen sind:

- keine spezifischen Personen mit vollständigen Namen genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Bundespolizei, Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, Staatsanwaltschaft Darmstadt, Bundespolizei in Hanau, Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, Amtsgericht Tiergarten, Staatsanwaltschaft München.

Wann ist das Ereignis passiert?

Die Ereignisse fanden zwischen Samstag und Montag statt. Genauer gesagt, die Festnahmen geschahen am Samstag (in Görlitz und Bad Muskau) und am Sonntag (in Krauschwitz) sowie in der Nacht zum Montag (auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Görlitz, Hanau, Bad Muskau, Krauschwitz, Autobahnrastplatz An der Neiße

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundespolizei hat an der Grenze zu Polen mehrere Personen mit Haftbefehlen festgenommen, darunter eine 46-jährige Marokkanerin, deren Sohn ihre Geldstrafe beglich, sowie einen Bulgaren und einen Polen, die ebenfalls gegen Zahlung ihrer Strafen weiterreisen konnten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Offene Haftbefehle gegen mehrere Personen
  • Kontrollmaßnahmen der Bundespolizei an der Grenze zu Polen
  • Nicht gezahlte Geldstrafen oder Versäumnisse von Gerichtsverhandlungen
  • Betrunkenes Fahren als Grund für die Festnahme einer Marokkanerin
  • Fluchtgefahr als Grund für die Festnahme eines Polen
  • Erzwingungshaft wegen Nichterscheinens vor Gericht

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundespolizei nahm mehrere Personen an Grenze zu Polen fest
  • 46-jährige Marokkanerin mit Haftbefehl wegen nicht bezahlter Geldstrafe festgenommen
  • Sohn bezahlte fällige Beträge für ihre Weiterreise
  • 36-jähriger Bulgare festgenommen wegen Nichtantritt der Erzwingungshaft, konnte gegen Zahlung von 100 Euro weiterreisen
  • 32-jähriger Pole scheiterte beim Grenzübergang, Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr angeordnet
  • 59-jähriger Pole auf Rastplatz kontrolliert, beglich offene Geldstrafe und durfte weiterreisen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Festnahme mehrerer Personen
  • Zahlung offener Geldstrafen ermöglicht Weiterreise
  • Erzwingungshaft verhängt bei Nichterscheinen
  • Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr angeordnet
  • Vollstreckungshaftbefehl erlassen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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