Zollkontrollen im Sicherheitsgewerbe in Heilbronn
Heilbronn () – Der Zoll hat bei einer bundesweiten Schwerpunktaktion im Wach- und Sicherheitsgewerbe mehrere Betriebe in der Region Heilbronn überprüft. Wie das Hauptzollamt Heilbronn mitteilte, waren am 17. November 14 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in elf Betrieben unterwegs, darunter in Crailsheim, Tauberbischofsheim und mehreren Gemeinden des Landkreises Heilbronn.
Bei den Kontrollen fanden die Beamten in zwei Fällen Hinweise auf Verstöße gegen den Mindestlohn.
In sechs weiteren Fällen besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber Lohn vorenthalten oder veruntreut haben. Insgesamt befragten die Zöllner 19 Personen und führten vier Arbeitgeberprüfungen durch.
Die Behörde leitete vier Strafverfahren und sechs Bußgeldverfahren ein.
Aktuell werden umfangreiche Nachprüfungen durchgeführt, bei denen die erhobenen Daten mit der Unternehmensbuchhaltung abgeglichen werden. Der allgemeine Mindestlohn beträgt seit Januar 2025 12,82 Euro pro Stunde.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei bei Protesten in Chemnitz (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Zoll, Hauptzollamt Heilbronn, Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am 17. November statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Heilbronn, Crailsheim, Tauberbischofsheim, Landkreis Heilbronn
Worum geht es in einem Satz?
Der Zoll hat im Rahmen einer bundesweiten Aktion im Wach- und Sicherheitsgewerbe in der Region Heilbronn mehrere Betriebe kontrolliert und dabei Hinweise auf Verstöße gegen den Mindestlohn sowie mögliche Lohnveruntreuungen festgestellt, was zu vier Straf- und sechs Bußgeldverfahren geführt hat.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Durchführung einer bundesweiten Schwerpunktaktion im Wach- und Sicherheitsgewerbe
- Überprüfungen von mehreren Betrieben in der Region Heilbronn
- Hinweise auf Verstöße gegen den Mindestlohn
- Verdacht auf Lohnvorenthaltung oder -veruntreuung
- Befragungen von Beschäftigten und Arbeitgeberprüfungen
- Einleitung von Straf- und Bußgeldverfahren
- Umfangreiche Nachprüfungen der Unternehmensbuchhaltungen
- Neuer Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde seit Januar 2025
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Hinweise auf Verstöße gegen den Mindestlohn
- Verdacht auf Lohnvorenthaltung oder -veruntreuung
- Einleitung von vier Strafverfahren
- Einleitung von sechs Bußgeldverfahren
- Durchführung umfangreicher Nachprüfungen
- Abgleich der erhobenen Daten mit der Unternehmensbuchhaltung
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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