Gesundheitspolitik in Karlsruhe: Triage-Regeln gekippt
Karlsruhe () – Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gekippt. Sie seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, teilte das Gericht am Dienstag mit. Man habe sie wegen fehlender Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen für nichtig erklärt.
Die Verfassungsbeschwerden waren von Fachärzten im Bereich der Notfall- und Intensivmedizin eingereicht worden. Sie argumentierten, dass die Regelungen ihre Berufsfreiheit einschränkten. Das Gericht folgte dieser Argumentation und erklärte, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei. Die angegriffenen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes schränkten die Therapiefreiheit ein und beeinträchtigten die Berufsausübungsfreiheit der Ärzte, so die Karlsruher Richter.
Das Gericht stellte klar, dass die Regelungen nicht als Maßnahmen zur Eindämmung oder Vorbeugung übertragbarer Krankheiten angesehen werden können. Sie seien vielmehr als reines Pandemiefolgenrecht zu betrachten, das nicht unter die Gesetzgebungskompetenz des Bundes falle.
Die Triage-Regel sollte im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patienten gelten. Dabei geht es um die Reihenfolge, in der Patienten bei zu knappen Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden. Faktoren wie Alter, Geschlecht oder Behinderungen sollten den Regelungen zufolge keine Rolle dabei spielen dürfen, sondern nur die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist mit sechs zu zwei Stimmen ergangen (Beschluss vom 23. September 2025 – 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23).
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍
Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.
Top 3
| Platz | Name | Punkte | Siege |
|---|---|---|---|
| Lade Rangliste ... | |||
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Krankenhaus (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesverfassungsgericht, Infektionsschutzgesetz, Fachärzte, Notfallmedizin, Intensivmedizin.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum des beschlossenen Ereignisses ist der 23. September 2025.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Karlsruhe
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes für nichtig erklärt, da sie gegen das Grundgesetz verstoßen und die Berufsfreiheit von Fachärzten im Bereich der Notfall- und Intensivmedizin einschränken.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz
- Verfassungsbeschwerden von Fachärzten der Notfall- und Intensivmedizin
- Einschränkung der Berufsfreiheit der Ärzte
- Eingriff in die Therapiefreiheit
- Regelungen nicht als Maßnahmen zur Eindämmung übertragbarer Krankheiten
- Betrachtung als Pandemiefolgenrecht
- Fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes für nichtig erklärt
- Einschränkung der Berufsfreiheit der Fachärzte nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt
- Beeinträchtigung der Therapiefreiheit der Ärzte
- Regelungen nicht als Maßnahmen zur Eindämmung übertragbarer Krankheiten angesehen
- Regelungen fallen nicht unter die Gesetzgebungskompetenz des Bundes
- Einfluss auf die Behandlung von Patienten bei Ressourcenengpässen ausgeschlossen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
- Vollbrand einer Lkw-Zugmaschine auf A1 bei Schwelm - 30. Juli 2026
- Feuerwehr Gronau löscht Dachstuhlbrand in der Herzogstraße - 30. Juli 2026
- Brand eines Wohnhauses in Kastl – mehrere Personen verletzt - 30. Juli 2026

