Reformbedarf im IT-Recht: Berlin
Berlin () – Die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, fordert eine Reform des sogenannten „Hacker-Paragrafen“.
Das BSI spreche sich ganz klar dafür aus, dass Menschen rechtlich abgesichert seien, die Schwachstellen in Unternehmens-IT offenlegen, sagte Plattner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). „Wenn jemand zu mir kommt und sagt, es gibt da ein Problem in deiner Software, dann darf diese Person nicht strafverfolgt werden. Dann müssen wir nur Danke sagen“, so Plattner.
Wichtig sei es, dass die Akteure, zu denen private Hacker, aber auch Wissenschaftler gehören könnten, eine „gute Absicht“ hätten, so die BSI-Chefin. Das heiße vor allem, sie müssten „die Sicherheit der IT-Landschaft verbessern wollen“.
Derzeit verbietet der Paragraf 202a StGB das „Ausspähen von Daten“ durch Personen, für die diese Daten nicht bestimmt sind und zu denen sie keinen berechtigten Zugang haben. Die Ampel-Koalition hatte in der letzten Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Ausnahmen vorsieht und „das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren“ nicht unter Strafe stellt.
BSI-Chefin Plattner hob hervor, dass ein Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Forschern zu Sicherheitslücken in Firmen-IT im Justizministerium vorliege. „Da muss es jetzt zügig weitergehen. Das geplante Gesetz sieht vor, dass ethische Hacker entkriminalisiert werden. Und das ist richtig“, sagte Plattner.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitz von BSI und BMI (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Claudia Plattner
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
BSI, Funke-Mediengruppe, Ampel-Koalition, Justizministerium
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Claudia Plattner, Präsidentin des BSI, fordert eine Reform des Hacker-Paragrafen, um Personen, dieIT-Sicherheitslücken aufdecken, rechtlich abzusichern und sie von Strafverfolgung auszunehmen, sofern sie gute Absichten verfolgen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Forderung nach rechtlicher Absicherung für das Offenlegen von IT-Schwachstellen
- Ziel, die Sicherheit der IT-Landschaft zu verbessern
- Aktuelle Rechtslage durch Paragraf 202a StGB, der das Ausspähen von Daten verbietet
- Vorliegen eines Gesetzentwurfs im Justizministerium für den Schutz von Forschern
- Unterstützung durch BSI-Präsidentin Claudia Plattner
- Bezug auf ethische Hacker und deren Entkriminalisierung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Claudia Plattner, Präsidentin des BSI, fordert Reform des "Hacker-Paragrafen"
- BSI spricht sich für rechtliche Absicherung von Personen aus, die Schwachstellen in Unternehmens-IT offenlegen
- Personen mit guter Absicht sollen nicht strafverfolgt werden
- Der Paragraf 202a StGB verbietet das Ausspähen von Daten ohne berechtigten Zugang
- Ampel-Koalition hatte Gesetzentwurf mit Ausnahmen in letzter Wahlperiode vorgelegt
- Gesetzentwurf liegt im Justizministerium vor
- Geplantes Gesetz soll ethische Hacker entkriminalisieren
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Forderung nach Reform des "Hacker-Paragrafen"
- Rechtliche Absicherung für Menschen, die Schwachstellen offenlegen
- Vermeidung von Strafverfolgung für Hinweisgeber
- Verbesserung der IT-Sicherheit durch ethische Hacker
- Entkriminalisierung ethischer Hacker
- Zügige Umsetzung des Gesetzentwurfs im Justizministerium
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der BSI-Präsidentin Claudia Plattner zitiert, in der sie eine Reform des "Hacker-Paragrafen" fordert und betont, dass Personen, die Sicherheitslücken offenlegen, nicht strafverfolgt werden sollen.
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