Mann fährt mit geklautem Krankenwagen durch Bielefeld

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Panorama: Pannenbericht aus Bielefeld

() – Ein 50-jähriger Mann hat in Bielefeld einen Krankenwagen gestohlen und ist damit durch die Stadt gefahren. Wie die Beamten am Freitag mitteilten, setzte sich der Lette am Donnerstagabend an der Kiskerstraße in das Fahrzeug eines Rettungsdienstes und fuhr davon.

Gegen 22:25 Uhr hatte der Mann das verlassen, ohne sich untersuchen zu lassen.

Er entdeckte den abgestellten VW Tiguan und nutzte ihn widerrechtlich. Alarmierte Streifenbeamte konnten den Kleintransporter orten und nahmen die Verfolgung auf der Eckendorfer Straße auf.

Kurz nach der Einmündung Schelpmilser Weg stoppten die den Krankenwagen.

Der 50-Jährige war der festen Überzeugung, das sei für ihn bereitgestellt worden. Er wurde wegen unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs angezeigt und verbrachte die Nacht in Polizeigewahrsam.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Rettungswagen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel erwähnt keine vollständigen Namen von Personen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

dts Nachrichtenagentur, Rettungsdienst, Polizei

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am Donnerstagabend statt, wobei der genaue Tag nicht erwähnt ist. Die Bekanntgabe durch die Polizei erfolgte am Freitag.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Bielefeld, Kiskerstraße, Eckendorfer Straße, Schelpmilser Weg.

Worum geht es in einem Satz?

Ein 50-jähriger Mann aus Bielefeld stahl einen Krankenwagen, da er glaubte, er sei für ihn bereitgestellt worden, und wurde nach einer Verfolgung durch die Polizei festgenommen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • 50-jähriger Mann hat Krankenhaus ohne Untersuchung verlassen
  • Zufällige Entdeckung eines abgestellten Krankenwagens
  • Annahme, das Fahrzeug sei für ihn bereitgestellt worden
  • Fehlen eines rechtlichen Zugangs zum Fahrzeug

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Anzeige wegen unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs
  • Polizeigewahrsam über Nacht

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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