Dobermann attackiert Mädchen in Willstätt

Dobermann attackiert Mädchen in Willstätt

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Gesellschaftliches Sicherheitsthema in Willstätt

Willstätt () – Ein neunjähriges Mädchen ist am Mittwochnachmittag in der Hofstattstraße in Eckartsweier von einem freilaufenden Dobermann attackiert worden. Das Kind hat dabei leichte Verletzungen erlitten, teilte die am Donnerstag mit.

Der Vorfall ereignete sich gegen 15:30 Uhr, als dem Mädchen zunächst folgte und dann mehrfach versuchte, an ihm hochzuspringen und nach ihm zu schnappen.

Nachdem das Mädchen nach Hause gekommen war, verständigte die Mutter die Polizei.

Der konnte ausfindig gemacht und mit dem Vorfall konfrontiert werden. Der Besitzer wurde über seine Pflichten als Hundehalter belehrt und muss nun mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.

Die Ermittlungen zu dem Vorfall sind abgeschlossen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeiauto (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind: Polizei, dts Nachrichtenagentur.

Wann ist das Ereignis passiert?

Der Vorfall ereignete sich am Mittwoch Nachmittag.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Willstätt, Eckartsweier

Worum geht es in einem Satz?

Ein neunjähriges Mädchen wurde in Eckartsweier von einem freilaufenden Dobermann angegriffen und erlitt leichte Verletzungen, während der Hundebesitzer wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

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  • Mädchen in Hofstattstraße
  • Attacke gegen 15:30 Uhr
  • Hund folgte dem Mädchen
  • Mehrfaches Hochspringen und Schnappen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel werden keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Mädchen hat leichte Verletzungen erlitten
  • Hundebesitzer wurde über seine Pflichten belehrt
  • Hundebesitzer muss mit Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen
  • Ermittlungen sind abgeschlossen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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