Eilantrag gegen Schließung von Göttinger Schul-Außenstelle abgewiesen

Bildungspolitik in Göttingen: Gerichtliche Entscheidung

Göttingen () – Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einen Eilantrag gegen die Schließung der Außenstelle der Godehardschule abgelehnt. Die 4. Kammer des Gerichts wies den Antrag von am 6. Oktober ab, wie das Gericht mitteilte.

Betroffen ist die seit 1967 bestehende Außenstelle der katholischen Bekenntnisschule in der Albrecht-von-Haller-Straße.

Die Stadt Göttingen hatte im Juni die schrittweise Schließung der Außenstelle verfügt, damit die Räumlichkeiten künftig von der benachbarten Brüder-Grimm- genutzt werden können. Die Eltern hatten argumentiert, die Stadt habe ihr Interesse an einem Fortbestand nicht ausreichend berücksichtigt und alternative Lösungen nicht geprüft.

Das Gericht sah jedoch keine Verletzung des Erziehungsrechts.

Das Gericht begründete damit, dass es sich bei der Außenstelle nicht um eine eigenständige Schule handelt. Die betroffenen könnten weiter am Hauptstandort in der Grätzelstraße eingeschult werden oder wohnortnahe Regelgrundschulen besuchen.

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine spezifischen Namen von Personen. Es werden lediglich Institutionen und Orte erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Göttingen, Verwaltungsgericht Göttingen, Godehardschule, katholische Bekenntnisschule, Albrecht-von-Haller-Straße, Brüder-Grimm-Schule, Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum des Ereignisses: 6. Oktober (Ablehnung des Eilantrags)
Zeitraum: Juni (Beginn der Schließung der Außenstelle)

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Göttingen, Albrecht-von-Haller-Straße, Grätzelstraße, Lüneburg

Worum geht es in einem Satz?

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einen Eilantrag von Eltern gegen die Schließung der Außenstelle der Godehardschule abgelehnt, da diese nicht als eigenständige Schule gilt und alternative Schulmöglichkeiten für die betroffenen Kinder bestehen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Schließung der Außenstelle der Godehardschule
  • Beschluss der Stadt Göttingen zur Nutzung der Räumlichkeiten für die Brüder-Grimm-Schule
  • Elternwiderspruch wegen unzureichender Berücksichtigung ihrer Interessen
  • Fehlende Prüfung alternativer Lösungen durch die Stadt
  • Gerichtliche Entscheidung über die Nicht-Eigenständigkeit der Außenstelle
  • Möglichkeit der Einschulung an Hauptstandort oder wohnortnahe Schulen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ablehnung des Eilantrags gegen die Schließung
  • Keine Verletzung des Erziehungsrechts festgestellt
  • Kinder können an Hauptstandort oder wohnortnahe Regelgrundschulen eingeschult werden
  • Möglichkeit der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg binnen zwei Wochen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

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