Gesellschaft: Einbruch in Oberstenfeld
Oberstenfeld () – In Oberstenfeld ist in ein Wohnhaus eingebrochen worden. Das teilte die Polizei Ludwigsburg mit.
Die Täter hatten sich am Montag zwischen 9:50 und 12:40 Uhr gewaltsam Zutritt zu einer Einliegerwohnung in der Ilsfelder Straße verschafft.
Von dort gelangten sie in einen Garagenanbau und in die darüberliegenden Wohnräume, wo sie sämtliche Schränke und Schubladen durchwühlten.
Ob etwas gestohlen wurde, ist noch unklar und wird ermittelt. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 500 Euro.
Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0800 1100225 oder per E-Mail an hinweise.kripo.ludwigsburg@polizei.bwl.de bei der Kriminalpolizei zu melden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeiabsperrung (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizei Ludwigsburg, Kriminalpolizei
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am Montag zwischen 9:50 und 12:40 Uhr statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Oberstenfeld, Ilsfelder Straße
Worum geht es in einem Satz?
In Oberstenfeld wurde in ein Wohnhaus eingebrochen, wobei die Täter während eines bestimmten Zeitraums gewaltsam in die Wohnung eindrangen und alles durchsuchten; ob etwas gestohlen wurde, ist noch unklar, und der Sachschaden beträgt etwa 500 Euro.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einbruch in ein Wohnhaus
- Zeitraum des Einbruchs: Montag zwischen 9:50 und 12:40 Uhr
- Gewaltsamer Zutritt zur Einliegerwohnung in der Ilsfelder Straße
- Zugang zu Garagenanbau und oberen Wohnräumen
- Durchwühlung von Schränken und Schubladen
- Unklarheit über gestohlene Gegenstände
- Sachschaden von etwa 500 Euro
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Unklarheit über gestohlene Gegenstände
- Sachschaden von etwa 500 Euro
- Ermittlungen der Polizei
- Appell an Zeugen zur Kontaktaufnahme
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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