Betrunkener schießt in Auma-Weidatal auf Tauben

Gesellschaft: Vorfall mit Luftgewehr in Auma-Weidatal

Auma-Weidatal () – Ein betrunkener Mann hat in Auma-Weidatal im Landkreis mit einem Luftgewehr auf Zuchttauben geschossen. Das teilte die Landespolizeiinspektion mit.

Der Vorfall ereignete sich am Sonntag gegen 10:30 Uhr in Wiebelsdorf, nachdem der Nachbar des 55-Jährigen die gerufen hatte.

Bei ihrem Einsatz fanden die Beamten eine bereits tote Taube im Hof vor. Eine weitere Taube saß mit einer Schussverletzung an der Voliere.

Bei dem Schützen stellten die eine erhebliche Alkoholisierung fest und beschlagnahmten insgesamt fünf Luftdruckwaffen.

Gegen den 55-jährigen Mann werden nun Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Die sichergestellten Waffen wurden von der Polizei verwahrt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es werden keine vollständigen Namen von Personen im Artikel erwähnt. Die einzige genannte Person ist der 55-Jährige, wobei kein Name angegeben ist.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Landespolizeiinspektion Gera, Polizei, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist ein Sonntag, jedoch wird kein konkretes Datum angegeben. Daher schreibe ich: Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Auma-Weidatal, Wiebelsdorf, Landkreis Greiz

Worum geht es in einem Satz?

Ein betrunkener 55-Jähriger hat in Auma-Weidatal mit einem Luftgewehr auf Zuchttauben geschossen, wobei eine Taube starb und eine weitere verletzt wurde, wofür nun Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung eingeleitet werden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Betrunkenheit des Täters
  • Nutzung eines Luftgewehrs
  • Zielobjekt: Zuchttauben
  • Nachbarn informierten die Polizei
  • Vorfall fand am Sonntag um 10:30 Uhr statt
  • Eine tote Taube und eine Verletzte wurden gefunden
  • Vorhandensein mehrerer Luftdruckwaffen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz
  • Verfahren wegen Sachbeschädigung
  • Beschlagnahme von fünf Luftdruckwaffen
  • Verwahrung der sichergestellten Waffen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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