Gesellschaft: Betrunkener Fahrer in Blaustein gestoppt
Blaustein () – Ein stark betrunkener Autofahrer ist in Blaustein von der Polizei aus dem Verkehr gezogen worden. Der 43-Jährige war mit mehr als drei Promille Alkohol im Blut unterwegs, wie das Polizeipräsidium Ulm mitteilte.
Der Mann war in der Nacht auf Montag gegen 1:30 Uhr in der Kurt-Mühlen-Straße mit seinem Mazda unterwegs gewesen.
Zeugen hatten die Polizei alarmiert, nachdem sie den Fahrer stark schwankend aus seinem Fahrzeug steigen sahen. Eine Streife des Polizeireviers Ulm-West konnte den Betrunkenen noch vor seiner Weiterfahrt kontrollieren.
Bei einem Alkomattest zeigte sich ein Wert von knapp über drei Promille.
Der Führerschein des Mannes wurde beschlagnahmt. Zur genauen Feststellung des Alkoholwerts soll nun eine Blutprobe dienen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeiauto (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizeipräsidium Ulm, Polizeirevier Ulm-West, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Blaustein, Ulm
Worum geht es in einem Satz?
Ein stark betrunkener 43-jähriger Autofahrer wurde in Blaustein mit über drei Promille am Steuer angehalten, nachdem Zeugen die Polizei alarmiert hatten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Starkalkoholisiertes Fahren
- Über drei Promille Alkohol im Blut
- Zeugenbericht über schwankenden Fahrer
- Fahrzeugtyp: Mazda
- Zeitpunkt: Nacht auf Montag, 1:30 Uhr
- Ort: Kurt-Mühlen-Straße in Blaustein
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Führerscheinbeschlagnahmung
- Durchführung einer Blutprobe
- Strafrechtliche Konsequenzen
- Möglicher Entzug der Fahrerlaubnis
- Erhöhung des Versicherungsbeitrags
- Teilnahme an einem Alkoholauffrischungskurs
- Strafe in Form von Geld Buße oder Freiheitsstrafe
- Eintrag ins Führungszeugnis
- Erhöhtes Risiko für Unfälle
- Soziale Stigmatisierung
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Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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