Gesellschaft: Festnahme wegen Geldstrafe in Singen
Singen () – Die Bundespolizei hat am Bahnhof in Singen einen Mann mit einem offenen Haftbefehl festgenommen. Das teilten die Beamten am Montag mit.
Der 56-Jährige hatte eine Geldstrafe nicht bezahlt.
Am Sonntagnachmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei den deutschen Staatsangehörigen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen vor, weil er der Zahlung einer Geldstrafe aus einem Beschluss des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen wegen Beleidigung nicht nachgekommen war.
Vor Ort weigerte sich der Mann, die Strafe zu begleichen.
Er muss nun eine 18-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Konstanz antreten, wohin ihn die Beamten brachten.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Festnahme mit Handschellen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt. Es sind nur allgemeine Bezeichnungen wie "der 56-Jährige" oder "der deutsche Staatsangehörige" enthalten.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundespolizei, Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Justizvollzugsanstalt Konstanz
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Singen, Waldshut-Tiengen, Konstanz.
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundespolizei hat am Bahnhof in Singen einen 56-jährigen Mann mit einem offenen Haftbefehl wegen unbezahlter Geldstrafe wegen Beleidigung festgenommen, der nun eine 18-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten muss.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Offener Haftbefehl
- Unbezahlte Geldstrafe
- Gerichtsbeschluss wegen Beleidigung
- Weigerung, die Strafe zu begleichen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Festnahme des Mannes
- 18-tägige Ersatzfreiheitsstrafe
- Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt Konstanz
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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