Berlin () – Die im Koalitionsvertrag verabredete Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist weiter nicht in Sicht. Es werde “derzeit ein Referentenentwurf erarbeitet”, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums der .
Auf diese Weise äußert sich das Ministerium allerdings schon seit vielen Jahren immer wieder, denn auch im vorherigen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD aus dem Jahr 2018 war das Vorhaben schon verankert. Ziel sei es, dass die Altersvorsorgepflicht “so automatisiert und nutzerfreundlich wie möglich” umgesetzt werden könne, heißt es dazu nun aus dem Ministerium. Hierfür seien “insbesondere aufwendige Abstimmungen mit den relevanten Akteuren in der Verwaltung, insbesondere der Deutschen Rentenversicherung Bund, vorzunehmen”. Zu Einzelheiten des Entwurfs könne man sich daher “um jetzigen Zeitpunkt noch nicht äußern”.
Tatsächlich stößt das Vorhaben auf Teils heftigen Widerstand bei Selbstständigen. Während einst diskutiert wurde, alle Selbstständigen in die Rentenversicherung zu zwingen, wurde der Personenkreis bei den Ampel-Koalitionsverhandlungen 2021 auf Neueinsteiger reduziert: “Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen”, heißt es dazu auf Seite 59 des Koalitionsvertrages.
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Bildhinweis: | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Archiv) |
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