Regierung sieht bei Kindergrundsicherung staatliche "Bringschuld"

() – Die Bundesregierung sieht bei der Antragsstellung zur Kindergrundsicherung eine staatliche “Bringschuld”. Es werde eine “neue Mechanik aufgesetzt, mit der der Staat zum Servicedienstleister für die werden soll”, sagte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums am Mittwoch in Berlin.


Geplant sei, dass ihr Kind anmelden, dann Kindergrundsicherung beantragen und ihr Einverständnis geben, dass zwischen den abgeglichen werden. “Und mehr müssen die Eltern dann nicht tun”, so die Sprecherin weiter. Diese Zustimmung sei notwendig, “aber in dem Ziel, das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten, soll die einmalige Antragstellung ausreichen”. Mit der am Mittwoch im Kabinett beschlossenen Kindergrundsicherung will die Bundesregierung bisherige Leistungen bündeln und so die Beantragung vereinfachen.

Familien sollen künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Mutter mit zwei Kindern (Archiv)

Regierung sieht bei Kindergrundsicherung staatliche "Bringschuld"

Zusammenfassung

  • Bundesregierung sieht staatliche “Bringschuld” bei Kindergrundsicherung
  • Staat soll als Servicedienstleister für Familien werden
  • Einfache Antragsstellung und Datenabgleich zwischen Behörden geplant
  • Bündelung bisheriger Leistungen zur Vereinfachung der Beantragung
  • Familien sollen direkt vom Familienservice über Ansprüche informiert werden

Fazit

Die Bundesregierung plant, eine Kindergrundsicherung einzuführen, um bisherige Leistungen zu bündeln und den Antragsprozess zu vereinfachen. Eltern müssen ihr Kind anmelden und der Abgleich von Daten zwischen den Behörden zustimmen, um die Kindergrundsicherung zu beantragen. In der neuen Regelung soll der Staat als Servicedienstleister agieren und Familien direkt über mögliche Ansprüche informieren.

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