EuGH rügt Deutschland für mangelnden Schutz natürlicher Lebensräume

Luxemburg () – hat zu wenige Naturschutzgebiete ausgewiesen und für einige der Natura-2000-Schutzgebiete zu ungenaue Erhaltungsziele festgelegt. Das urteilte die Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofs am Donnerstag.


Einer Klage der Europäischen Kommission von 2015, die Deutschland vorwarf, gegen eine Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wildlebenden und (FFH-Richtlinie) zu verstoßen, gab der Gerichtshof damit nun in Teilen statt. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) erklärte, die Bundesländer hätten nach Einleitung der Klage durch die Kommission inzwischen deutlich nachgebessert. Dennoch müsse Deutschland jetzt “dringend nachlegen”, sagte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. “Nur 25 Prozent der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen befinden sich derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand. Es ist die letzte Mahnung an Bund und Länder, FFH-Gebiete nicht nur auszuweisen, sondern konkret zu schützen – sonst drohen Strafzahlungen”, so Krüger.

“Der besorgniserregend schlechte Zustand vieler Gebiete unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf.”

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Bildhinweis: Haussperling (Archiv)

EuGH rügt Deutschland für mangelnden Schutz natürlicher Lebensräume

Zusammenfassung

– Deutschland hat zu wenige Naturschutzgebiete ausgewiesen
– Natura-2000-Schutzgebiete haben ungenaue Erhaltungsziele
– EuGH gab einer Klage der Europäischen Kommission teilweise statt
– Bundesländer haben inzwischen nachgebessert, aber weiterer Handlungsbedarf besteht
– Nur 25% der Arten und 30% der Lebensraumtypen befinden sich in günstigem Erhaltungszustand
– Letzte Mahnung an Bund und Länder, sonst drohen Strafzahlungen

Fazit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass Deutschland zu wenige Naturschutzgebiete ausgewiesen und für einige Natura-2000-Schutzgebiete unzureichende Erhaltungsziele festgelegt hat. Der EuGH gab damit einer Klage der Europäischen Kommission teilweise statt. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) fordert die Bundesländer nun auf, “dringend nachzulegen”, um Strafzahlungen zu vermeiden.

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