Altersgrenze für Brustkrebs-Früherkennung wird angehoben

() – Die Altersgrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge soll von 69 auf 75 Jahre angehoben werden. Der Anspruch werde künftig mit dem 76. Geburtstag enden, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss, der das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen darstellt, am Donnerstag mit.


Bisher konnten nur zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre das kostenlose Mammographie-Screening in Anspruch nehmen. Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können sich voraussichtlich ab 1. Juli 2024 bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist – die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist zunächst nur vorläufig – er muss noch dem Bundesgesundheitsministerium zur rechtlichen Prüfung vorgelegt werden.

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Altersgrenze für Brustkrebs-Früherkennung wird angehoben

Zusammenfassung

  • Altersgrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge soll von 69 auf 75 Jahre angehoben werden
  • Anspruch endet mit dem 76. Geburtstag
  • Bisher kostenlose Mammographie-Screening für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre
  • 70- bis 75-jährige Frauen können sich voraussichtlich ab 1. Juli 2024 anmelden
  • Zentrale Stellen für Untersuchungstermine in wohnortnahen Screening-Einheiten
  • Frauen müssen seit letzter Früherkennungs-Mammographie mindestens 22 Monate gewartet haben
  • Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses noch vorläufig, wartet auf rechtliche Prüfung

Fazit

Die Altersgrenze für kostenlose Brustkrebsvorsorge in soll von 69 auf 75 Jahre angehoben werden. Bisher konnten nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre ein kostenloses Mammographie-Screening in Anspruch nehmen. Die neue Regelung soll voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 gelten, muss aber noch vom Bundesgesundheitsministerium rechtlich geprüft werden.

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