Brüssel () – Die EU-Kommission will die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat um weitere zehn Jahre verlängern. Das geht aus einem neuen Vorschlagsentwurf der Brüsseler Behörde hervor, der die Grundlage für Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten sein soll.
Zur Begründung heißt es darin, dass Glyphosat seit 2012 zwei umfassenden Bewertungen unterzogen worden sei, die beide keine Bedenken dahingehend ergeben hätten, dass die per Verordnung festgelegten Zulassungskriterien nicht erfüllt würden. Es sei daher nicht zu erwarten, dass in naher Zukunft genügend neue Informationen zusammengetragen würden, die zu einem anderen Ergebnis führen würden, so die EU-Kommission. Gleichzeitig räumte die Behörde aber ein, dass die Forschung zu Glyphosat in den letzten Jahren “intensiviert” worden sei und sich neue Erkenntnisse über die für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt relevanten Eigenschaften von Glyphosat ergeben könnten. Um diese Erwägungen auszugleichen, sollte die Zulassung von Glyphosat laut EU-Kommission für einen Zeitraum von zehn Jahren und nicht wie bisher 15 Jahren erneuert werden.
Außerdem könne der Wirkstoff auch jederzeit erneut überprüft werden. Der Unkrautvernichter gilt als umstritten, Umweltschutzorganisationen beklagen mögliche Schäden für die Umwelt sowie Menschen. Deutschland hat bereits angekündigt, Glyphosat ab Anfang 2024 nicht mehr zulassen zu wollen. Wann die EU-weite Verlängerung der Zulassung zur Abstimmung stehen wird, ist noch unklar.
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Bildhinweis: | Winterweizen in frühem Stadium (Archiv) |
Zusammenfassung
Fazit
Die EU-Kommission plant, die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat um weitere zehn Jahre zu verlängern. Die Entscheidung trifft auf Protest von Umweltschutzorganisationen, die mögliche Schäden für Umwelt und Menschen kritisieren. Deutschland hat bereits angekündigt, Glyphosat ab Anfang 2024 nicht mehr zulassen zu wollen. Ein konkreter Termin für die EU-weite Abstimmung zur Verlängerung der Zulassung steht noch nicht fest.
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