Ifo-Institut fordert Reform der Einkommenssteuer

() – Das Münchener Ifo-Institut drängt auf eine Reform der Einkommenssteuer und der Grundsicherung. Diese solle keine zusätzlichen Kosten für den Staatshaushalt verursachen, teilte das Institut am Mittwoch mit.


“Durch die Reform würde die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden im Umfang von 184.000 Vollzeitstellen steigen, gleichzeitig würden 172.000 Personen eine Beschäftigung aufnehmen”, sagte Andreas Peichl, Leiter des Ifo-Zentrums für Makroökonomik und Befragungen. Insbesondere würde die Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitstellen steigen. Konkret schlägt das Institut vor, die Besteuerung von zu reformieren: Dazu soll das Ehegattensplitting in ein “Realsplitting” umgewandelt und die Kinderfreibeträge erhöht werden. Zudem soll der Grundfreibetrag von aktuell 10.908 um 500 Euro und der Werbungskostenpauschbetrag von aktuell 1.230 Euro um 200 Euro steigen.

Der Solidaritätszuschlag soll nach dem Willen des Instituts vollständig abgeschafft werden. An seine Stelle soll eine Anhebung des Spitzensteuersatzes und des Reichensteuersatzes um je zwei Prozentpunkte rücken. Der neue Spitzensteuersatz von 44 Prozent würde demnach nach wie vor ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.809 Euro greifen. Der neue Reichensteuersatz für mit einem zu versteuernden Einkommen ab 302.825 Euro würde entsprechend 47 Prozent betragen.

Die Einkommensgrenze würde sich hier also um 25.000 Euro erhöhen. Aktuell gilt ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent und ein Reichensteuersatz von 45 Prozent. Letzterer wird bei einem zu versteuernden Einkommen ab 278.000 Euro fällig. “Auch bei der Grundsicherung gibt es trotz der jüngsten Bürgergeldreform immer noch Verbesserungspotential”, sagte Ifo-Forscher Maximilian Blömer, Co-Autor der Studie.

“Gerade bei Alleinstehenden könnten weitere Arbeitsanreize geschaffen werden, durch die sie ihr verfügbares Einkommen steigern könnten.” Deswegen soll die Hinzuverdienst-Regelung von Bürgergeld-Haushalten laut Ifo reformiert werden: Bürgergeld-Haushalte mit Kindern haben nach wie vor einen Freibetrag von 100 Euro. Darüber hinaus verdientes Einkommen bis 360 Euro würde zu 80 Prozent angerechnet. Einkommen, das 360 Euro übersteigt, würde wie bei Haushalten ohne zu 60 Prozent angerechnet.

Bei Haushalten ohne Kinder würde der Freibetrag wegfallen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Einkommensteuer (Archiv)

Ifo-Institut fordert Reform der Einkommenssteuer

Zusammenfassung

– Ifo-Institut drängt auf Reform der Einkommenssteuer und Grundsicherung
– Keine zusätzlichen Kosten für den Staatshaushalt
– Anstieg von Arbeitsstunden und Vollbeschäftigten durch Reform erwartet
– Vorstoß für Umwandlung von Ehegattensplitting in Realsplitting und Erhöhung der Kinderfreibeträge
– Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag sollen steigen
– Abschaffung des Solidaritätszuschlags, Anhebung von Spitzensteuersatz und Reichensteuersatz
– Verbesserungspotential bei Grundsicherung und Hinzuverdienst-Regelung

Fazit

Das Münchener Ifo-Institut fordert eine Reform der Einkommenssteuer und der Grundsicherung, die keine zusätzlichen Kosten für den Staatshaushalt verursacht. Vorschläge des Instituts umfassen die Umwandlung des Ehegattensplittings in ein “Realsplitting”, die Erhöhung der Kinderfreibeträge sowie des Grundfreibetrags und des Werbungskostenpauschbetrags. Das Ifo-Institut möchte auch den Solidaritätszuschlag abschaffen und den Spitzen- und Reichensteuersatz um je zwei Prozentpunkte erhöhen. Dadurch soll die Zahl der Vollzeitarbeitsplätze steigen und mehr Menschen in Beschäftigung treten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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