Österreich gegen Ausnahmen bei schnellen Asylverfahren

Wien () – In der Debatte um eine neue EU-Asylpolitik bekräftigt die Österreichs ihren Widerstand gegen die Forderung der Ampel- in Berlin, mit Kindern von schnellen Asylverfahren an den EU-Außengrenzen auszunehmen. “Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Forderung, Frauen in Begleitung von Kindern von schnellen Asylverfahren auszunehmen, mag zwar auf den ersten Blick richtig sein, aber sie ist aus polizeilicher Sicht praxisfremd und letztlich auch kontraproduktiv”, sagte Österreichs Kanzler Karl Nehammer der “Welt am Sonntag”.


Dies führe dazu, “dass künftig insbesondere Frauen mit Kindern von ihren Verwandten auf den gefährlichen Weg über das Mittelmeer geschickt und skrupellosen Schleppern hilflos ausgeliefert werden”. Nehammer weiter: “Eine solche Ausnahmeregelung wäre praktisch eine Einladung für Frauen mit Kindern, die illegale Migration nach zu wagen – und im Falle einer Schutzgewährung, die gesamte Familie nachzuholen.” Der Regierungschef kündigte an, dass “Österreich einer Ausnahmeregelung für Frauen mit Kindern in dieser Form nicht zustimmen würde”.

Hintergrund: Die EU-Innenminister hatten sich im Juni auf die Grundzüge einer neuen EU-Asylpolitik geeinigt. Dazu gehören auch schnelle Asylverfahren für ankommende Personen an den EU-Außengrenzen, die wenig Chancen auf Asyl haben. Das sind etwa 25 Prozent aller Migranten. fordert, Frauen mit Kindern von diesen schnellen Asylverfahren auszunehmen.

Die EU-Länder lehnten diese Forderung im Juni ab. Aber auch weite Teile des EU-Parlaments vertreten die Auffassung Deutschlands, Frauen mit Kindern auszunehmen. Spätestens Anfang des kommenden Jahres müssen Parlament und die 27 EU-Mitgliedstaaten einen Kompromiss finden, damit die geplanten Neureglungen auch Gesetz werden können. Zugleich erklärte Nehammer, dass sein Land die Forderung nach EU-Asylverfahren in Drittstaaten – diese Forderung hat bisher keine Mehrheit in Brüssel gefunden – nicht aufgeben werde: “Österreich wird auch in Zukunft mit aller Kraft in der EU dafür eintreten, die politischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Asylverfahren bereits außerhalb der EU durchgeführt werden. Wir werden nicht nachgeben.”

Entsprechende Abkommen mit Drittstaaten seien möglich, so Nehammer. Dies zeige das Beispiel Ruanda, denn das afrikanische Land habe mit Dänemark bereits eine solche Vereinbarung getroffen. “In diesem Fall würden die Migranten erst gar nicht europäischen Boden betreten. Sie könnten bei einem Ablehnungsbescheid auch nicht mehr in der EU einfach untertauchen oder in mehreren europäischen Ländern gleichzeitig Asylanträge stellen”, sagte Nehammer.

Außerdem würde man so “das Geschäftsmodell der organisierten Kriminalität zerstören und den mörderischen Transport über das Mittelmeer beenden, weil die Asylentscheidung nicht mehr in Europa gefällt wird und damit hier auch kein dauerhafter Schutzstatus mehr vergeben wird.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Österreichischer Grenzübergang (Archiv)

Österreich gegen Ausnahmen bei schnellen Asylverfahren

Zusammenfassung

– Österreichische Regierung lehnt deutsche Forderung ab, Frauen mit Kindern von schnellen Asylverfahren an EU-Außengrenzen auszunehmen.
– Kanzler Karl Nehammer nennt Forderung praxisfremd und kontraproduktiv.
– Befürchtet, dass dadurch besonders Frauen mit Kindern auf gefährliche Wege über das Mittelmeer geschickt werden.
– EU-Innenminister hatten sich im Juni auf Grundzüge einer neuen EU-Asylpolitik geeinigt, darunter schnelle Asylverfahren an Außengrenzen.
– Deutschland fordert Ausnahmen für Frauen mit Kindern, jedoch Ablehnung durch andere EU-Länder und EU-Parlament.
– Österreich besteht auf Forderung nach EU-Asylverfahren in Drittstaaten, gibt Beispiel von Dänemarks Abkommen mit Ruanda an.

Fazit

Österreichs Regierung lehnt es ab, Frauen mit Kindern von schnellen Asylverfahren an den EU-Außengrenzen auszunehmen, wie von der Berliner Ampel-Koalition gefordert. Kanzler Karl Nehammer sagt, eine solche Ausnahme würde Frauen mit Kindern dazu einladen, sich der illegalen Migration nach Europa zu stellen. Die EU-Innenminister hatten sich im Juni auf die Grundzüge einer neuen EU-Asylpolitik geeinigt, zu der auch schnelle Asylverfahren an den EU-Außengrenzen gehören. Deutschland fordert jedoch, Frauen mit Kindern von diesen schnellen Verfahren auszunehmen.

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