Auswärtiges Amt prüft nochmal Vorwurf von Vetternwirtschaft

() – Nach dem Vorwurf von Vetternwirtschaft prüft das Auswärtige Amt einen pikanten Fall erneut. Laut einem Medienbericht vom Juli soll die Frau eines Referatsleiters für Visumrecht als Rechtsanwältin Afghanen vertreten haben, die an der Botschaft in Islamabad Visa beantragen.


Außerdem habe sie im Auftrag des Auswärtigen Amts beispielsweise ein Rechtsgutachten zum afghanischen Eherecht erstellt und soll Onlineschulungen für Behördenmitarbeiter gegeben haben. Wie die Bundesregierung in der am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion schreibt, lag schon eine Nachfrage der Botschaft Islamabad vom 12. Juli vor, dass die Rechtsanwältin auch Mandanten in dort anhängigen Verfahren vertrete und die daran anschließende Frage, ob hier ein für die Durchführung des Seminars schädlicher Interessenkonflikt gesehen werde. Das Auswärtige Amt hatte daraufhin den Hinweis zunächst mit dem Ergebnis überprüft, “dass ein schädlicher Interessenkonflikt angesichts der hohen Teilnehmerzahl und der damit verbundenen großen Transparenz und Kontrolle nicht bestehe”. Offenbar soll dies nun nochmal neu bewertet werden: “Die Prüfung des Sachverhalts und etwaiger Maßnahmen dauert noch an”, schreibt die Bundesregierung nun in ihrer Antwort.

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Bildhinweis: Auswärtiges Amt (Archiv)

Auswärtiges Amt prüft nochmal Vorwurf von Vetternwirtschaft

Zusammenfassung

  • Auswärtiges Amt prüft Vorwurf von Vetternwirtschaft erneut
  • Frau eines Referatsleiters für Visumrecht soll Afghanen vertreten haben, die Visa beantragen
  • Rechtsanwältin erstellte Rechtsgutachten zum afghanischen Eherecht im Auftrag des Auswärtigen Amts
  • Onlineschulungen für Behördenmitarbeiter durchgeführt
  • Bundesregierung untersucht möglichen schädlichen Interessenkonflikt

Fazit

Das Auswärtige Amt prüft erneut einen Fall, in dem die Frau eines Referatsleiters für Visumrecht als Rechtsanwältin Afghanen vertreten haben soll, die Visa beantragen. Sie hat auch Rechtsgutachten für das Amt erstellt und Onlineschulungen gegeben. Nach Vorwürfen einer möglichen Vetternwirtschaft wird die Prüfung des Falls fortgesetzt.

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