Berlin () – Der Deutsche Lehrerverband verweist mit Blick auf die Diskussion um den stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger (Freie Wähler) auf die Verschwiegenheitspflicht von Lehrkräften gegenüber Dritten. Grundsätzlich gelte, Schüler genössen ebenso Persönlichkeitsschutz wie Erwachsene, sagte Verbandspräsident Stefan Düll der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Mittwochausgabe).
“Lehrkräfte haben hier eine besondere Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten jungen Menschen. Es gilt eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber unbeteiligten Dritten, außer gegenüber den Eltern und den Strafverfolgungsbehörden. Das ist im Fall der Brüder Aiwanger nicht anders.” Wenn ein Schüler gegen Regeln verstoße, ergreife die Schule nach einer Anhörung geeignete Erziehungsmaßnahmen, erläuterte der Lehrerverbandspräsident. Bei Straftaten werde die Polizei eingeschaltet. Grundsätzlich sei die Schule aber keine Strafverfolgungsbehörde, sondern ergreife die geringstmögliche Erziehungsmaßnahme. Düll erklärte, die Gründe für “ein solches Pamphlet” wie im vorliegenden Fall könnten unterschiedlich sein, etwa Rache, Provokation, eine extremistische Haltung oder auch Imponiergehabe. “Je nach Alter und Reife weiß man aber, welche Brisanz damit verbunden ist”, so Düll.
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Bildhinweis: | Klassenraum in einer Schule (Archiv) |
Zusammenfassung
– Lehrerverband verweist auf Verschwiegenheitspflicht von Lehrkräften gegenüber Dritten
– Schüler genießen Persönlichkeitsschutz wie Erwachsene
– Lehrkräfte tragen besondere Verantwortung gegenüber Schülern
– Grundsätzlich gilt Verschwiegenheitspflicht, außer gegenüber Eltern und Strafverfolgungsbehörden
– Bei Regelverstößen ergreift Schule geeignete Erziehungsmaßnahmen, bei Straftaten wird Polizei eingeschaltet
– Gründe für provokative Schüleräußerungen können variieren: Rache, Provokation, extremistische Haltung, Imponiergehabe
Fazit
Der Deutsche Lehrerverband betont die Verschwiegenheitspflicht von Lehrern gegenüber Dritten im Zusammenhang mit dem stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Grundsätzlich genießen Schüler ebenso Persönlichkeitsschutz wie Erwachsene und Lehrer haben eine besondere Verantwortung, so Verbandspräsident Stefan Düll.
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