EU-Kommission legt Vorschriften für CO2-Grenzausgleichssystem fest

Brüssel () – Die EU-Kommission hat am Donnerstag Vorschriften für das CO2-Grenzausgleichssystem verabschiedet. Für einen Übergangszeitraum ab dem 1. Oktober müssen Händler über die Emissionen ihrer eingeführten Produkte Bericht erstatten.


Mit der Durchführungsverordnung werden die Berichterstattungspflichten sowie die angewandte Methode zur Berechnung der während des Herstellungsprozesses freigesetzten Emissionen im Detail festgelegt. Erste Berichte werden ab 31. Januar 2024 fällig. Mit spezieller , Schulungsmaterial, Webinaren und Tutorials soll die Einführung des Grenzausgleichssystems begleitet werden. 2026 soll schließlich das dauerhafte System in Kraft treten.

Dann müssen Importeure für die CO2-Emissionen ihrer Produkte Zertifikate erwerben. Damit soll laut EU-Institutionen verhindert werden, dass die Produktion von CO2-intensiven Gütern wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff bei einem steigenden innereuropäischen CO2- in Nicht-EU-Länder verlagert wird.

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Bildhinweis: EU-Fahnen (Archiv)

EU-Kommission legt Vorschriften für CO2-Grenzausgleichssystem fest

Zusammenfassung

  • EU-Kommission verabschiedet Vorschriften für CO2-Grenzausgleichssystem.
  • Beginnt mit Übergangszeitraum ab 1. Oktober zur Berichterstattung über Emissionen eingeführter Produkte.
  • Detaillierte Regelungen für Berichtspflichten und Berechnungsmethoden der Emissionen.
  • Erste Berichte bis 31. Januar 2024 fällig.
  • Unterstützung durch Software, Schulungsmaterial, Webinare und Tutorials.
  • Ab 2026 tritt dauerhaftes System in Kraft und Importeure müssen Zertifikate für CO2-Emissionen ihrer Produkte erwerben.
  • Ziel: Verlagerung von CO2-intensiver Produktion wie Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff in Nicht-EU-Länder verhindern.

Fazit

Die EU-Kommission hat Vorschriften für das CO2-Grenzausgleichssystem verabschiedet. Ab dem 1. Oktober müssen Händler Bericht über die Emissionen ihrer importierten Produkte erstatten, wobei erste Berichte ab dem 31. Januar 2024 fällig werden. Ab 2026 müssen Importeure für die CO2-Emissionen ihrer Produkte Zertifikate erwerben. Ziel ist es, die Verlagerung von CO2-intensiven Produktionen wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff in Nicht-EU-Länder bei steigendem innereuropäischem CO2-Preis zu verhindern.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH