EU-Staaten verabschieden Reform des CO2-Zertifikatehandels

– EU-Mitgliedsstaaten verabschieden Bestandteile von “Fit for 55”
– Reform des EU-Emissionshandelssystems (ETS) beschlossen
– Klimasozialfonds von über 80 Milliarden eingerichtet
– Neues CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) eingeführt
– Separates Emissionshandelssystem für und Gebäude geplant
– Neue Regeln für Emissionshandel in Luft- und Schifffahrt
– Emissionsreduzierung bis 2030 auf 62% gegenüber 2005 in bestimmten Sektoren
– Schifffahrtsemissionen zunehmend im Emissionshandel abgedeckt
– Separates Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr ab 2027 geplant
– Sozialer Klimafonds unterstützt schutzbedürftige Haushalte und
– Weniger kostenlose Zertifikate für Luftfahrt, ab 2026 keine mehr
– Europäischer CO2-Grenzausgleichsmechanismus verhindert Emissionsverlagerung
– CO2- von importierten und einheimischen Produkten schrittweise angeglichen
– Kostenfreie Zertifikate im Emissionshandel abgeschafft
– EU möchte Klimaneutralität bis 2050 erreichen

Brüssel () – Die EU-Mitgliedsstaaten haben im Rat der Europäischen Union am Dienstag mehrere Bestandteile des Klimaschutzpakets “Fit for 55” verabschiedet. Dazu zählt die Reform des EU-Emissionshandelssystems (ETS), die Einrichtung eines Klimasozialfonds im Umfang von über 80 Milliarden Euro, ein neues CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM), ein separates Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude sowie neue Regeln für den Emissionshandel in der Luft- und Schifffahrt.


Mit der Reform des ETS wird das Gesamtziel der Emissionsreduzierung bis 2030 in den Sektoren energieintensive Industrien, Stromerzeugung und Luftfahrt auf 62 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 erhöht. Klimaschutzorganisationen gehen davon aus, dass damit Kohlestrom ab 2030 unrentabel würde. Künftig sollen durch die Reform zunehmend auch Emissionen aus der Schifffahrt durch den Emissionshandel abgedeckt werden. Ab 2027 soll ein separates Emissionshandelssystem für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr eingerichtet werden.

Für den Fall, dass die Öl- und Gaspreise bis zum Inkrafttreten des neuen Systems außergewöhnlich hoch sind, wurde eine Schutzklausel eingeführt, die eine Verschiebung bis 2028 vorsieht. Einnahmen aus dem neuen Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr sollen unter anderem in einen “sozialen Klimafonds” fließen. Dieser soll vorübergehend für den Zeitraum 2026-2032 eingerichtet und durch weitere Beiträge der Mitgliedsstaaten ergänzt werden. Mit ihm sollen Maßnahmen und Investitionen zur Unterstützung von schutzbedürftigen Haushalten, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmern verwendet werden.

Für die Luftfahrt sollen künftig weniger und ab 2026 keine kostenlosen Zertifikate mehr vergeben werden. Mit dem Europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll laut EU-Institutionen verhindert werden, dass Treibhausgasemissionen in Nicht-EU-Länder verlagert werden. In einer Übergangsphase soll lediglich eine Berichtspflicht über die CO2-Emissionen eingeführter Güter gelten. Danach soll der CO2-Preis von eingeführten und einheimischen Produkten schrittweise angeglichen werden.

Kostenlose Zertifikate im EU-Emissionshandel werden im Zuge dessen abgeschafft, um nicht gegen WTO-Regeln zu verstoßen. Mit dem Gesetzespaket will die EU ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 senken und 2050 Klimaneutralität erreichen. Die Abstimmung im Rat war der letzte Schritt des Entscheidungsverfahrens, nachdem eine Einigung mit EU-Kommission und EU- erzielt worden war und das Parlament den Gesetzen bereits zugestimmt hat.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: EU-Fahnen

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