- Bauministerin Klara Geywitz sperrt sich gegen Überlegungen der EU-Kommission, Gasheizungen auch im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb zu verbieten.
- Deutsche Position zur sogenannten Ökodesign-Durchführungsverordnung wird mit dem Gebäudeenergiegesetz vereinbar sein.
- Europäische Gesetzgebung so anwenden, dass sie zum deutschen Recht passt.
- Vorgaben zur Energieeffizienz, die auf ein Verbot von Gasheizungen auch im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb hinauslaufen, wird es mit der SPD-Politikerin nicht geben.
- Erster Entwurf der Ökodesign-Durchführungsverordnung verlangt Effizienz von Brennwertgeräten ab 2029 auf 115 Prozent.
- Dies würde für viele Gasheizungen – auch im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb – faktisch ein Verbot bedeuten.
Berlin () – Bauministerin Klara Geywitz sperrt sich gegen Überlegungen der EU-Kommission, Gasheizungen auch im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb zu verbieten. Die deutsche Position zur sogenannten Ökodesign-Durchführungsverordnung „wird so sein, dass es mit dem Gebäudeenergiegesetz vereinbar ist“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
„Wir werden die europäische Gesetzgebung so anwenden, dass sie zum deutschen Recht passt. Vorgaben zur Energieeffizienz, die auf ein Verbot von Gasheizungen auch im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb hinauslaufen, wird es mit uns nicht geben.“ Ein erster Entwurf der Ökodesign-Durchführungsverordnung verlangt, die Effizienz von Brennwertgeräten ab 2029 auf 115 Prozent zu setzen. Das würde für viele Gasheizungen – auch im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb – faktisch ein Verbot bedeuten.
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