VdK drängt auf Reform des Gleichbehandlungsgesetzes

Berlin () – Der Sozialverband VdK mahnt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zeitnah umzusetzen. “ müssen endlich wirkungsvoll vor Diskriminierung geschützt werden, es braucht dringend eine Reform des AGG”, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Donnerstag.

“Das AGG zeigt in seiner jetzigen Form etliche Regelungslücken, die schnellstmöglich geschlossen werden müssen.” Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen müssten endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, sagte sie weiter. Zumindest müsse die Verweigerung, im Einzelfall angemessene und zumutbare Vorkehrungen zur Barrierefreiheit zu treffen, als verbotene Diskriminierung ins AGG aufgenommen werden. “Auch bei Versicherungen besteht Handlungsbedarf: Derzeit wird Menschen wegen ihrer Behinderung oder Erkrankung durch intransparente Risikokalkulationen eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung faktisch verweigert.”

Hier müsse ein wirksames gesetzliches Verbot die Benachteiligung stoppen, fordert Bentele. Außerdem müsse das AGG den Zugang zu Rechtsverfahren für Betroffene grundsätzlich erleichtern. “Dafür müssen beispielsweise Fristen zur Geltendmachung von Diskriminierung von zwei auf zwölf Monate verlängert werden, denn oft ist es für Betroffene eine schwere Entscheidung, gegen eine Diskriminierung vorzugehen oder sie erfahren erst zu spät davon, dass der Grund für ihre Ablehnung zum Beispiel im Bewerbungsverfahren ihre Behinderung war”, fügte Bentele hinzu. Der VdK fordert darüber hinaus die Einrichtung einer Ombuds- und Schlichtungsstelle.

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“Schlichtungsverfahren sind schneller, niedrigschwelliger und kostengünstiger als Gerichtsprozesse, die im Moment der einzige Weg für Betroffene sind, ihr durchzusetzen”, sagte die VdK-Präsidentin.

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Zusammenfassung

– Sozialverband VdK mahnt Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an
– VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert wirksamen Schutz vor Diskriminierung
– Regelungslücken im AGG müssen geschlossen werden
– Private Anbieter zur Barrierefreiheit verpflichten
– Verweigerung von Barrierefreiheit als verbotene Diskriminierung ins AGG aufnehmen
– Handlungsbedarf bei Versicherungen
– Zugang zu Rechtsverfahren für Betroffene erleichtern
– Fristen zur Geltendmachung von Diskriminierung auf 12 Monate verlängern
– VdK fordert Einrichtung einer Ombuds- und Schlichtungsstelle
– Schlichtungsverfahren als kostengünstigere Alternative zu Gerichtsprozessen

Fazit

Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zügig umzusetzen. Der Verband will private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichten. Zudem müsse die Verweigerung angemessener und zumutbarer Vorkehrungen zur Barrierefreiheit als verbotene Diskriminierung ins AGG aufgenommen werden. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, wegen Behinderung oder Erkrankung faktisch verweigert werden. Der VdK fordert zudem die Einrichtung einer Ombuds- und Schlichtungsstelle.

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